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3063 Bürger klagen in Karlsruhe gegen Wahlrechtsreform

AFP VOM 12.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1677 Aufrufe
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Wahlrechtsreform, Klage

Stimmgewicht und Überhangmandate auf dem Prüfstand

Der Verein Mehr Demokratie hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das neue Bundeswahlrecht eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde wird von 3063 Bürgern unterstützt, sagte ein Gerichtssprecher. Der Verein erhebt den Vorwurf, dass das neue Wahlrecht den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts nicht wie behauptet beseitige. Wenn demnach in einem Bundesland eine Partei Überhangmandate erhält, kann sie unter Umständen Sitze im Bundestag verlieren, obwohl ihr Zweitstimmenanteil gestiegen ist.

Mit dem mittlerweile in Kraft getretenen Gesetz soll dieses negative Stimmgewicht dadurch beseitigt werden, dass die Verbindung von Landeslisten einer Partei abgeschafft wird. Dies gilt als Ursache für den unerwünschten Effekt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung von 2008 eine Abschaffung des negativen Stimmengewichts angemahnt, und zwar eigentlich bis zum 30. Juni diesen Jahres. Die Frist verstrich auch deshalb, weil es zwischen Union und FDP zunächst Differenzen über die Wahlrechtsreform gegeben hatte.

Die Kläger kritisieren zudem, dass weiterhin Überhangmandate entstehen können. Sie führen dazu, dass die einzelnen Parteien unterschiedlich viele Wählerstimmen benötigen, um einen Sitz zu bekommen. Bisher profitieren davon vor allem die großen Parteien. "Wahlgesetze sind Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache". Es drohe deshalb "stets die Gefahr, dass sie von der Mehrheit der Abgeordneten zur Sicherung ihrer Mehrheit genutzt werden", erklärte der Klägervertreter Matthias Rossi dem Verein zufolge. Grüne und SPD hatten ebenfalls Klage angekündigt.

12.12.2011 - 16:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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