Hallo,
ich habe heute Post von einem Inkassounternehmen bekommen. Darin geht es um eine Forderung für die am 11.09.1985 ein Vollstreckungsbescheid gegen meinen Vater erwirkt wurde, der jedoch 1991 bereits verstorben ist. Danach wurde die Forderung an meine Mutter weiter vererbt die nun auch schon seit 4 Jahre tot ist. Nun versucht man es offensichtlich bei mir. Was mich stutzig an der Sache macht, ist das meine Mutter über 20 Jahre immer wieder Post bzgl. dieser Forderung bekam, diese jedoch stets ohne irgendwelche Folgen ignoriert hat, nie wurde z.B. hierfür ein Vollstreckungsbescheid gegen meine Mutter erwirkt. Das macht mich nun stutzig ob diese Forderung überhaupt rechtens ist, schließlich hätte man ja gegen meine Mutter vollstrecken können, hat dies jedoch nie getan. Die Frage die ich mir jetzt stelle ist natürlich ob dies ebenfalls ignorieren sollte bzw. hier gegen per Rechtsanwalt vorgehen sollte. Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
-- Editier von go293507-63 am 08.08.2015 14:26
30 Jahre alte Forderung von meinen verstorbenen Eltern
8. August 2015
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Frage vom 8. August 2015 | 14:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
30 Jahre alte Forderung von meinen verstorbenen Eltern
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 8. August 2015 | 17:10
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Demnach wurde Erbe angenommen?
Man kann solche Kosten auf die Höhe des Nachlasses begrenzen. Stichwort Nachlassinsolvenz.
Ansonsten ist das Verzögern einfacher als einen RA zu beauftragen da nach 30J. der VB ausläuft. Es könnte aber noch eine Hemmung die Sache verzögern.
#2
Antwort vom 9. August 2015 | 00:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Ich würde die Strategie des ignorierens fortsetzen ...
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#3
Antwort vom 9. August 2015 | 13:56
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Stimme zu. Wenn wirklich nie eine Vollstreckung probiert wurde, dann könnte das Ende des Jahres verjähren. Also ignorieren und im neuen Jahr schreiben "Tut mir leid, verjährt."
Falls doch noch was kommt, kann man immer noch eine Nachlassinsolvenz anstreben, wenn eh nichts großartiges zum Erben da war.
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