3 Monate ohne Tür. was nun ?

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
rabschi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Monate ohne Tür. was nun ?

Hallo...

Ich wohne nun seit mehr als drei monaten mit zwei Freunden in einer WG. Als wir einzogen hatte mein Zimmer keine Tür aufzuweisen und der Vermieter versprach sich schnellstens drum zu kümmern. Ich glaubte ihm... Nunja ich wohne in einer Altbauwohnung im Erdgeschoss, da wird es im Winter auch oft ein bisschen kälter und eine Tür für mein Zimmer wäre schon sehr gut.Ausserdem fühle ich mich in meiner Privatsphäre stark beeinträchtigt und kann nicht mehr schlafen weil ich den ganzen tag und die ganze nacht höre wenn sich was auf dem Flur tut. Das geht an die Substanz. Ich rief den Vermieter des öffteren an und bat um eine Tür, wieder sagte er er würde sich drum kümmern, jedoch kam wieder keine Rüchmeldung. Langsam aber sicher regt mich das auf. Dazu kommt noch dazu das unsere Aussenklingel zum Treppenaufgang auch seit den 3 Monaten defekt ist, was noch das geringste Übel ist.Was kann ich in diesem Fall tun ??? Habe ich das Recht auf Mietminderung ? Wenn ja wieviel ? Wie soll ich mich verhalten ?

Liebe Grüße
rabschi

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
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--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
rabschi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

nein alles zusammen...nicht einzeln

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#4
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Fordere den VM schriftlich mit Fristsetzung auf den Mangel zu beheben. Tut er das nicht hast du die Möglichkeit zur Mietminderung. Die Durchführung der Mietminderung bei Nichtbehebung innert der gesetzten Frist kannst du in diesem Schreiben auch gleich ankündigen. Eine Frist von 7 Tage sollte ausreichen, schliesslich weiss der VM von dem Problem ja schon länger.

Sollte er darauf und auch auf eine zweite kürzer gesetzte Frist nicht reagieren, kannst du dir selbst eine Türe einbauen lassen und die Kosten von der Miete abziehen. Dies muss dem VM aber auch vorher mitgeteilt werden, am besten machst du das beim Schreiben für die zweite Fristsetzung.

Ach ja in diesem Zusammenhang den Mangel für die Klingel nicht vergessen.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
+++ hast du die Möglichkeit zur Mietminderung +++

Jetzt müssen wir nur noch wissen, wie hoch.


Für dich als Halbgott dürfte doch die Beantwortung kein Problem sein, oder?

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Für Dich wohl schon eher ?

Und dabei hast Du sie selbst vorgeschlagen.



Ist es mal wieder soweit? Sind wir wieder beim üblichen Morti bzw. Halbgott-Gelaber angelangt? Anscheinend hilft es doch nur dich vollständig zu ignorieren was ich ab sofort auch tun werde.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

-- Editiert von Enduristi am 06.01.2009 12:20

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#9
 Von 
guest123-2170
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Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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