2x nachgebessert, Geld zurück?

1. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
aexl55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
2x nachgebessert, Geld zurück?

Hallo,

habe ein Handy, welches 1 Jahr nach Kauf einen Defekt hatte.

Ich habe mich daraufhin mit dem Online-Shop in Verbindung gesetzt, bzgl. Reparatur, und musste feststellen, dass der Shop insolvent gegangen ist und von einem anderen Händler übernommen wurde.
Der neue Händler hat mir gesagt, dass er es nicht direkt reparieren könne, sondern ich müsse es zu einem Reparateur des Herstellers senden (w-support).

Das habe ich jetzt 2x getan, da es nach der ersten Reparatur wieder nicht ging. Nun geht es schon wieder nicht an, d.h. ich müsste es ein drittes mal einsenden.

Es gibt doch das Gesetz, nachdem man dem Verkäufer 2x die Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss, dann kann man sein Geld zurück verlangen.

Liege ich da richtig? Wenn ja, habe ich da eine Chance, da mein Vertragspartner ja insolvent gegangen ist aber unter gleichem Namen durch einen anderen Händler betrieben wird?

Danke, Gruß und ein gesundes Neues!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es gibt doch das Gesetz, nachdem man dem Verkäufer 2x die Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss, dann kann man sein Geld zurück verlangen. <hr size=1 noshade>

Da der ursprüngliche Verkäufer nicht mehr existent ist, könnte das Problematisch werden. Dazu müsste man nachweisen, das der "Neue" die Rechtsnachfolge angetreten hat.

Hat man das geschafft, müsste man nicht nur einen Mangel nachweisen, sondern einen gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel falls der Verkäufer das fordert.
Ist das unter normalen Umständen schon problematisch, kommt hier nochmals hinzu, das bereits Eingriffe in das Gerät erfolgten.
Hoffnung bestünde allenfalls, wenn es ein bekannter Serienfehler wäre.


Und mit Nachbesserung ist nicht wie hier die Inanspruchnahme der Herstellergarantie gemeint, sondern die Gewährleistung.
Welche Bedingungen die Garantie vorsieht, muss man nachschauen, die können recht frei vereinbart werden.
Meist wird nur die kostenfreie Reparatur garantiert.
Hat aber auch den Vorteil das in der Regel nur ein Mangel vorliegen muss und auf weitere Nachweise anfangs verzichtet wird.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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