Hallo,
ja es betrifft noch 2014 :-)
Nach dem Tod eines Elternteils (Angest. ö.D.) Ende 2013 wurde durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Sterbegeld in 2014 gezahlt. Neben der "normalen" Lohnsteuerbescheinigung für 2014 wurde dann zusätzlich eine weitere Lohnsteuerbescheinigung vom 01.01. - 31.05 für das erhaltene Sterbegeld ausgestellt.
Ebenfalls ist diese Lohnsteuerbescheinigung und das Sterbegeld darauf auf mich ausgestellt, obwohl ich noch eine Schwester habe und das Sterbegeld aufgeteilt wurde.
-Wie muss ich die 2te Lohnsteuerbescheinigung in meiner Steuererklärung angeben ?
-Ist das Sterbegeld zu versteuern, muss ich da also nachzahlen?
Danke
2te Lohnsteuerbescheinigung bei Nachlass
8. März 2016
Thema abonnieren
Frage vom 8. März 2016 | 20:10
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 10x hilfreich)
2te Lohnsteuerbescheinigung bei Nachlass
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. März 2016 | 23:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:-Wie muss ich die 2te Lohnsteuerbescheinigung in meiner Steuererklärung angeben ?
Du gibst die Hälfte der bescheinigten Beträge an und erläuterst, wie Du darauf kommst.
Zitat:-Ist das Sterbegeld zu versteuern, muss ich da also nachzahlen?
Das Sterbegeld ist zu versteuern. Ob das zu einer Nachzahlung führt, hängt von den genauen Verhältnissen ab.
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten