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2jährige Garantie auch bei Schuhen, allg Frage.

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2jährige Garantie auch bei Schuhen, allg Frage.

Hallo
Ich wollte mal fragen ob die 2 jährigen Standardgarantie auch beim normalen Schuhkauf greift, da man ja nach 2 jahren keinen schuh mehr gebrauchen kann.

Und ab wann greift diese Garantie,meine: abwann ist es kein verschleiss mehr .

Habe nämlich ein neues Paar Schuhe bei ebay ersteigert, und nach etwa 1 Monat ging die Sohle hinten ab.
Eigentlich kein verschulden der Verkäufers, dader Schuh ja wirklich neu war.

Da ich aber nichts aussergewähliches mit dem Schuh gemacht habe, möchte ich nun wissen, wo ich Chancen bezüglich des Garantieanspruchs hätte
(Dem Verkäufer hab ich noch niocht bescheid gesagt)


von Thommy am 11.06.2003 10:16
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>2jährige Garantie auch bei Schuhen, allg Frage.
1) Sie sollten sich erstmal mit dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie vertraut machen. Dazu wurde in diesem Forum schon sehr häufig geschrieben.

2) Ihre Frage bezieht sich auf eine Hauptleistungsprlicht aus dem Kaufvertrag, nach der die Ware frei von Sachmängeln sein muss.
Es geht also darum, ob ein Sachmangel zum Zeitpunkt des Erwerbs der Schuhe vorlegen hat. Nach dem subjektiven Mangelbegriff liegt hier ein Sachmangel vor, wenn der der Käufer erwarten konnte, dass die Schuhe solange halten wie es bei Schuhen gleicher Art üblich.

In den ersten 6 Monaten hat der Käufer bei einem Gebrauchsgüterkauf (Käufer ist Verbraucher, Verkäufer ist Unternehmer) gute Aussichten seine Gewährleistungsrechte
(1. Stufe: Nacherfüllung, 2. Stufe: Rücktritt vom Vertrag oder Minderung) durchzusetzen, da der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe der Sache vorhanden war. Wie soll das dem Verkäufer gelingen? (Hinweis: Diese Beweislastumkehr gilt nur für den Verbrauchsgüterkauf.)

Andererseits dürfte es dem Käufer von Schuhen nach Ablauf von 6 Monaten schwerfallen dem Unternehmer gegenüber zu beweisen, dass der Mangel (defekte Sohle) bereits bei der Lieferung der Schuhe war.

Fazit: Als Verbraucher bei allen neu angeschafften Waren immer den Kaufbeleg für Beweiszwecke aufbewahren und bei Mängeln in den ersten 6 Monaten die Gewährleistungsrechte wahrnehmen. Der Verkäufer (Unternehmer) ist dabei wegen der Schwiergkeit, den gegenteiligen Beweis antreten zu müssen, in einer äußerst schwachen Position. Dies haben manche Händler wohl noch nicht zu spüren bekommen, weil viele Verbraucher ihre Rechte nicht kennen und z. B. Gewährleistung und Garantie verwechseln.

Mfg
Harry



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"Harry"


von HarryVic am 15.06.2003 13:55
Status: Senior (111 Beiträge)
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>2jährige Garantie auch bei Schuhen, allg Frage.
gilt das auch, wenn die schuhe gereinigt wurden? in meinem fall nur wasser und eine feine bürste....


DANKE


von Georg H. am 14.07.2004 17:49
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>2jährige Garantie auch bei Schuhen, allg Frage.
ist zwar schon uralt, aber bei google landet das Thema auf der 1. Seite,daher sollte man hier schreiben:

Ganz wichtig:

Garantie bei Schuhen und bei Bekleidung 2 Jahre??? Sorry, gibts nicht - in Bezug auf Abnutzungsmängel.

nur 6 Monate! Wenn die Schuhe in der Zeit kaputt gehen: Ersatz usw.
Danach, Pech gehabt.


hmm, zu den Mängeln beim Kauf: warum stellen sich Verkäufer immer quer, wenn man nach 6 Monaten noch was wegen Mangel (zum Kaufzeitpunkt) zurückgeben will?


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-- Editiert tomjones99 am 22.05.2012 12:18


von tomjones99 am 22.05.2012 12:11
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>2jährige Garantie auch bei Schuhen, allg Frage.
quote:
bei google landet das Thema auf der 1. Seite,daher sollte man hier schreiben

Ja, aber doch bitte keinen Unfug.

quote:
Garantie bei Schuhen und bei Bekleidung 2 Jahre??? Sorry, gibts nicht

Nein, aber Gewährleistung.

quote:
in Bezug auf Abnutzungsmängel.

Das hat ja auch niemand behauptet - jedenfalls, wenn die Abnutzung üblich ist (wenn eine Schuhsohle nach drei Kilometern durchgelaufen ist, ist das Abnutzung, aber keine übliche, also Sachmangel).

quote:
Wenn die Schuhe in der Zeit kaputt gehen: Ersatz

Nur wenn es sich um einen Mangel handelt. Daß Leder z.B. Kratzer annimmt, ist kein Mangel.

quote:
warum stellen sich Verkäufer immer quer, wenn man nach 6 Monaten noch was wegen Mangel (zum Kaufzeitpunkt) zurückgeben will?

Weil eben in vielen Fällen nicht klar ist, ob es sich wirklich um einen Mangel handelt oder nicht doch um Verschleiß oder Falschbehandlung.

Denk alleine mal daran, wieviele kaputte "mangelhafte" Handys in Wahrheit dem Besitzer runtergefallen sind.

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von Khryztynna am 23.05.2012 15:22
Status: Philosoph (701 Beiträge)
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