2J. Rückwirkende Forderung Abrechnung Visa Karte

5. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Karina559
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2J. Rückwirkende Forderung Abrechnung Visa Karte

Hallo zusammen,

ich habe gestern einen Brief von meiner Bank (Santander)erhalten. In diesem Stand drin, dass bei der Überführung der SEB Bank in die Santander Bank in einem Zeitraum von 14-21.09.2012 die Beträge, die man mit der Visa Karte bezahlt hat nicht abgerechnet wurden.

Nun will meine Bank mir 50 Euro nachberechnen. Da ich angeblich in diesem genannten Zeitraum bei der Sparkasse 50 Euro abgehoben habe.
Natürlich super schade, dass ich dies nach 2 Jahren weder belegen noch widerlegen kann...

Meine Frage hierzu natürlich: Ist das rechtlich so richtig? Darf mir die Bank diesen Betrag nach 2 Jahren in Rechnung stellen?

Danke schon mal für die Antworten.

Grüße
Karina

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Natürlich super schade, dass ich dies nach 2 Jahren weder belegen noch widerlegen kann... <hr size=1 noshade>

Ich frage mich immer wieder weshalb die Leute solch wichtige Unterlagen nicht aufbewahren ...



quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage hierzu natürlich: Ist das rechtlich so richtig? Darf mir die Bank diesen Betrag nach 2 Jahren in Rechnung stellen? <hr size=1 noshade>

Nicht nur das, sie darf den sogar einklagen. Erst ab dem 31.12.2015 wäre das verjährt.

Da die Bank aber fordert, muss sie die Forderung nicht einfach mal behaupten, sondern im Falle des Falles vor Gericht auch beweisen.
Als erstes sollte man also gerichtsfeste Nachweise für die Richtigkeit der Forderung anfordern.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Als erstes sollte man also gerichtsfeste Nachweise für die Richtigkeit der Forderung anfordern.

Und sofern da nichts vernünftiges kommt, einmal die BaFin befragen, was sie dazu zu sagen hat und ob sie nicht mal hier eine Prüfung vollziehen kann und bestätigen kann, dass diese Forderung korrekt ist. Ich vermute zwar nicht, dass die Santander lügt (so blöd sind die nicht). Aber man wird schon mal die Frage stellen dürfen, wieso dieses Problem zwei Jahresbilanzen überlebt hat...

Die Bank eventuell darauf hinweisen, dass man zuerst die Stellungnahme und eine Prüfung der BaFin abwartet, bevor man die Forderung anerkennt.

Dass so ein Problem evtl. direkt nach Jahresende und damit Anfang 2013 auftaucht, wäre für mich sogar nachvollziehbar. Dass es zwei Jahre später und zwei Jahreswechsel später erst auftaucht, klingt für mich nicht plausibel.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.09.2014 18:34

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#3
 Von 
Karina559
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten. Das hilft mir schon mal weiter.

Zu der Aussage von Harry von Sell

"Ich frage mich immer wieder weshalb die Leute solch wichtige Unterlagen nicht aufbewahren ..."

möchte ich noch anmerken oder die Frage in den Raum werfen: Was genau hätte ich denn aufbewahren sollen. Der Geldautomat schmeisst mir keine Quittung raus, das ich gerade 50 Euro abgehoben habe.

Die Kreitkartenabrechnung habe ich natürlich noch alle. Da steht keine Abbuchung in diesem Zeitraum drauf. Natürlich nicht, wenn es zu dem Zeitunkt Schwierigkeiten bei der Bank gab....

Aber wie gesagt: vielen Dank für die Antworten....hilft mir definitv schon mal weiter.


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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Kreitkartenabrechnung habe ich natürlich noch alle. Da steht keine Abbuchung in diesem Zeitraum drauf. <hr size=1 noshade>

Na, dann kannst Du ja doch belegen ...


Da wird die Bank schon etwas mehr aufbieten müssen, um die 50 EUR erfolgreich einzufordern.


Soweit ich weis, steht auf den Abrechnungen (und/oder in den AGB) immer, das nach einem gewissen Zeitraum die Abrechnung endgültig sein und keine Reklamationen mehr anerkannt würden.
Das sollte dann doch in beide Richtungen gelten?



Wenn die 2 Jahre benötigen um irgendwelche Transferprobleme abzurechnen, dann könnte man ja auch mal an Verwirkung denken.
Aber damit kann man immer noch später kommen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Verjährung und Verwirkung kommen aber sowieso erst nach Geltendmachung der Forderung in Frage. Oder irre ich?

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man kann den Verjährungsbeginn nicht einfach hinausschieben, indem man die Forderung nicht geltend macht. Der Verjährungsbeginn ist dann, wenn die Forderung entsteht und wenn der Gläubiger von der Forderung Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen musste . Wenn der Gläubiger Mist baut, ist es sein eigenes Problem nicht das des Schuldners.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Verjährung und Verwirkung kommen aber sowieso erst nach Geltendmachung der Forderung in Frage. <hr size=1 noshade>

Verjährung und Verwirkung kann man als Schuldner erst nach Geltendmachung der Forderung ins Spiel bringen, die Fristen für beides können aber schon früher beginnen.





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#8
 Von 
coroner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe das gleiche Problem wie die Foristin Karina.

Die Santanderbank hat mir 70,- plus 5,50 vom Girokonto abgezogen mit dem Vermerk SEB.
Keine Angabe, wann die Barabhebung stattgefunden haben soll.

Wenn bei Karina ein Zeitraum in 2012 angegebn wurde, so scheint mir dies merkwürdig.

Nach meiner Erinnerung war da der Wechsel SEB/Santander längst vollzogen.
Googeln ergibt, dass die SEB schon im Jahr 2010 von Santander aufgekauft wurde.

Wie kann eine rückwirkende Forderung aus 2012 mit der Bank-Übernahme 2010 begründet werden?

Was sagt dazu ein Anwalt?

Schöne Grüße,
FL







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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Alles andere steht oben. Ich würde hier eine Rücklastschrift machen und parallel die Santander schriftlich auffordern, sich zu erklären und das Ganze zu beweisen.


Laut Wikipedia wurde die SEB zum 1. Januar 2011 gekauft. Rein formal.
Die technische Migration war u.U. etwas später aber fast 2 Jahre später klingt dann doch reichlich merkwürdig.

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#11
 Von 
upj
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich habe aktuell das gleiche Problem ... bei mir geht es um 150 Euro.
Wie ist das Ganze denn ausgegangen bzw. wie ist der Stand der Dinge?

Schon mal vielen Dank für Eure Infos.

Gruß
Udo

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#12
 Von 
Klexy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo in die Runde,

habe das gerade gelesen und mich spontan angemeldet.

Habe das gleiche Problem, nur bei mir sind es 500€

Auch von mir die Frage:

Wie ist der Stand der Dinge.

Danke
LG Frank

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