28,10 -> 188.68

4. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
gezet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
28,10 -> 188.68

Hallo,

ich habe heute ein Schreiben von der Kanzlei Fritz-Seidl erhalten.
Aus der Hauptforderung 28,10 wurden nun 188.68€.

Ich frage mich ob die ganzen Beträge so erhoben werden dürfen.

Hauptforderung: 28,10€
Zinsen: 0,18€
Mahnspesen: 20,00€
Inkassokosten: 70,20€
1,3 geschäftsgebühren: 58,50€
Post und Telekommunikationspauschale: 11,70

Wäre wirklich super, wenn mir jemand sagen kann, ob das mit rechnten Dingen zu geht, oder ob ich einen Anwalt einschalten sollte.

Liebe Grüße

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hauptforderung: 28,10€ unstrittig und es liegt Verzug vor ?

Falls ja fallen die Inkassokosten 70,20€ weg
Inkassogebühren sind grundsätzlich nicht zusätzlich zu RA gebühren zu zahlen
20 € Mahngebühren erscheint zu hoch
Würde ich maximal 10 € aktzeptieren






-- Editiert von thehellion am 04.07.2015 13:57

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gezet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja unstrittig und im Verzug. Definitiv^^

Ach Moment: kann es sein das es sich dabei um die Inkasso gebühren handelt von dem vorhergegangen inkasso brief?
darf der RA dann inkassokosten und geschäftsgebühr fordern??

-- Editiert von gezet am 04.07.2015 14:16

-- Editiert von gezet am 04.07.2015 14:16

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von gezet):
darf der RA dann inkassokosten und geschäftsgebühr fordern??

Nein, steht doch schon im Beitrag von thehellion.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gezet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Es ging mal ein Inkasso Brief ein.
Den habe ich, so naiv wie ich bin ignoriert.
Folgedessen kam nun der Anwaltsbrief.

Was passiert denn dann mit den Kosten, die vorher das Inkasso untrrnehmen verlangt hat?

Einfach ignorieren und nur um den Brief vok RA kümmern und Ihm klar machen das ich die Inkasso Forderung von Ihm nicht rechtens ist?

-- Editiert von gezet am 04.07.2015 15:19

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nicht durchsetzungsfähig aber leider "erlaubt"

Guckst Du hier :

https://www.test.de/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-0/

Wer es nicht weiß ist der Dumme

-- Editiert von thehellion am 05.07.2015 07:56

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gezet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Na dann bin ich ja froh das ich mich vorher hier informiert habe und ihr mir so klasse geholfen habt. Vielen lieben dank :)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn man dem Inkasso eines auswischen will, beschwert man sich beim Aufsichtsgericht. Ich würde folgendes schreiben: "Hiermit beschwere ich mich über das Inkasso ABC. Selbiges möchte bei mir eine Forderung unter Aktenzeichen ABC betreiben. Statt nun irgendeine Form von Rechtsdienstleistung zu erbringen, hat das Inkasso zusätzlich eine Anwaltskanzlei beauftragt. Dadurch wurde eine verbotene Kostendopplung erreicht. Sie möchten bitte dem Inkasso die Lizenz entziehen, denn ganz offensichtlich ist das Inkasso fachlich und sachlich nicht in der Lage, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, wenn es dazu auf die Hilfe von Anwälten angewiesen ist."

Man kann dann ein gar lustiges Schauspiel bewundern, wie das Inkasso mit allerhand Ausreden eine Sanktion vermeiden möchte ;-)

Bei einem geschäftserfahrenen Gläubiger würde ich auch an Anwaltskosten im Übrigen nur ein Schreiben einfacher Art akzeptieren. Also insgesamt würde ich rund 51€ zweckgebunden an den Gläubiger überweisen. Die HF + Zinsen + Briefporto + ca. 20€ Anwaltsgebühren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zweckgebunden überweisen nicht vergessen
Im Übeweisungsträger " Restzahlung abzügl 70,20 IKU Geb/ 10 € Mahngeb"
im Verwendungszweck eintragen

Mental trotzdem auf böse briefe einstellen
Dann nochmal hier posten

-- Editiert von thehellion am 05.07.2015 23:55

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gezet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Sind denn die 1,3 geschäftsgebühren: 58,50€ richtig berechnet worden?

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