Ich arbeite seit knapp 2 Jahren als Kurierfahrer. Dabei beläuft sich die wöchentliche Arbeitszeit auf ca. 65 std und im Monat auf mind. 250 std. Ist das Arbeitszeit rechtlich möglich und wenn ja wie ist die Vergütung vorgesehen?
Hi,als Angestellter oder Selbsständiger?Da meist die Kurier selbstständig sind (Scheinselbstständigkeit), greift hier nicht das Arbeitsschutzgesetz. Du musstest dann erstmal klären lassen, ob du dann de facto Angestellter bist.
250 Std. im Monat sind nicht zulässig.Arbeitszeitgesetz § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Hallo, als Ergänzung zum Post von Hamburgerin01: Dies bezieht sich auf eine 6-tage Woche, also 48 Std wöchentlich im Schnitt, höchstens 60 Stunden wöchentlich (was entsprechend auszugleichen wäre), alles was darüber hinaus geht ist klar gesetzwidrig. Um dies durchzusetzen mußt du das erst einaml einfordern. Die Aufsichtsbehörde die im Allgemeinen über die Einhaltung des ArbZG wachen soll ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Gruß Andreas
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