Hallo ,mein Verlobter befindet sich zur Zeit in einer JVA wo er 5 Monate sitzen müßte weil seine bewährung widerrufen wurde.Sein 2/3 Termin wäre am 04.06.08 Die Staatsanwaltschaft hat auch bereits die JVA wegen einer Stellungnahme angeschrieben.Diese ist eigentlich recht gut ... also ihn wurde eine günstige Sozialprogrnose attestiert und dort drinne hat er sich auch nichts zu schulden kommen lassen.Sie befürworten also eine 2/3 entlassung.Nur sitzt er leider immer noch auf der U-Haft station weil die JVA wohl platz mangel hat es erfolge also noch keine Lockerung und arbeiten konnte er auch noch nicht.In wie weit kann das eine 2/3 entscheidung negativ beeinflußen?Auch hat er noch ein geständnis abgelegt was eine Sache angeht die 2002 begangen wurde. Wir erwarten im Juni unser erstes gemeinsames Kind und wir wollen auch noch vor der Geburt heiraten umso mehr habe ich angst das es mit der frühzeitigen haftentlassung nicht klappt.Wann findet da in der Regel eine entscheidung statt??Sicher nicht erst ein tag vorher oder?Und würde es vieleicht was bringen wenn ich den zuständigen staatsanwalt einen brief schreibe??Bin mir da nicht so sicher nicht das der schuss nach hinten los geht.Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
von Nicole83ef - 11.05.2008 23:42:00 Status: Frischling (8 Beiträge)
>2/3 Termin rückt näher
die Sache mit der U-Haft Station dürfte sich nicht negativ auswirken.Ein Brief an die Sta bringt gar nichts. Wenn dann an die zuständige Strafvollsreckungskammer. Die Anhörung findet rechtzeitig vorher statt.Ist ihr Freund anwaltlich vertreten? ein 2/3-Antrag eines Verteidigers bringt erfahrungsgemäß am ehesten einen Erfolg, zumal dieser auch an der Anhörung teilnimmt.
von deeva - 12.05.2008 12:18:11 Status: Junior (72 Beiträge)
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>2/3 Termin rückt näher
Naja ich dachte nur ... denn wen der Staatsanwalt auch grünes Licht gibt stehen die Chancen doch sicherlich besser.Ja wir haben einen Anwalt. Der Staatsanwalt sagte ihn aber er kann sich den 2/3 Antrag ersparen da er schon alles eingeleitet hat und der Anwalt soll ihn doch mit Papierkram verschonen .... Das sei ja nur extra Arbeit.Also sollte ich schaun das ich den zuständigen Richter einen Brief schreibe??Möcht halt nur das alle sehn das ich hinter meinen Verlobten stehe und eine günstige sozialprognose is ja doch schon sehr wichtig. Oder?
von Nicole83ef - 12.05.2008 12:40:06 Status: Frischling (8 Beiträge)
>2/3 Termin rückt näher
Ob die Einschaltung eines Anwalts was bringt mag dahingestellt bleiben, immerhin hat der Staatsanwalt schon recht >angefressen< reagiert. Wichtiger sind da schon einige Hintergründe, zum Beispiel diverse Vorstrafen. Möglicherweise wegen des gleichen Delikts? Im Prinzip ist die Unterbringung auf einer Station mit Untersuchungshäftlingen nicht von Belang. Allerdings lässt dies darauf schließen dass er sich im geschlossenen Vollzug befindet. Immerhin ist die Stellungnahme der Anstalt ja positiv. Die Anhörung findet meist noch rechtzeitig vor dem 2/3 Termin statt. Bei einem positiven Beschluss ist allerdings noch eine Woche Frist, ab Zustellung des Beschlusses, bis zur Rechtskraft abzuwarten. Durch die gebräuchliche Formulierung >mit Zustimmung des Verurteilten und der Staatsanwaltschaft wird der bis zum 04.06.08 nicht verbüßte Rest ... < sollte man sich nicht täuschen lassen. Entweder wartet man die Frist ab wenn genug Zeit ist, oder man versucht den Staatsanwalt zum schriftlichen Rechtsmittelverzicht zu überreden. Noch etwas zum Staatsanwalt. Es soll in Einzelfällen Staatsanwälte geben die, wenn man sie zu sehr geärgert hat, Widerspruch einlegen denn dieser hat aufschiebende Wirkung.
von baikal - 12.05.2008 16:04:32 Status: Senior (106 Beiträge)
>2/3 Termin rückt näher
Der Anwalt war schon eingeschaltet als wir Beschwerde wegen den Bewährungswiderruf eingelegt hatten. Er hatte also schon öffters mal Kontakt mit den zuständigen Staatsanwalt.Er ist während der Bewährungszeit nicht noch mal straffällig geworden ... er hatte seine Auflage nicht erfüllt deswegen wurde die Bewährung widerrufen.Ich denke eher mal er hat nen Tisch voll mit Akten und da er ja schon alles in die wege geleitet hatte hat er deswegen gesagt der Anwalt sollte nicht noch nen extra Antrag stellen.Die JVA hat ihre Stellungnahme am 07.05. zur Staatsanwaltschaft geschickt ... dürfte doch alles noch zu schaffen sein oder?
von Nicole83ef - 12.05.2008 18:54:58 Status: Frischling (8 Beiträge)
>2/3 Termin rückt näher
Es ist davon auszugehen dass es rechtzeitig zum Termin bei der StVK kommt. Ich kann den Staatsanwalt schon verstehen dass es so reagiert hat. Die Einleitung der 2/3 Prüfung erfolgt automatisch durch, notfalls erinnert die JVA ihn daran und der Staatsanwalt kann davon ausgehen das ein Rechtsanwalt das weiß. Für solche Kleinigkeiten wird der Staatsanwalt schon keine Schwierigkeiten machen.
von baikal - 12.05.2008 19:55:23 Status: Senior (106 Beiträge)
>2/3 Termin rückt näher
Ich hoffe es da ja einiges dran hängt ... nur wenn er zu 2/3 raus kommt kann er die Geburt seines ersten Kindes mit erleben. Und das sollte ja doch einen Vater gegönnt werden.
von Nicole83ef - 12.05.2008 19:58:46 Status: Frischling (8 Beiträge)