Hallo,
wer kann mir Auskunft darüber geben, wie es sich mit der Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf verhält, wenn ich
den Gebrauchten innerhalb eines Jahres privat weiterverkaufe?
Greift dann noch die Gewährleistung des verkaufenden Händlers und
ist damit übertragbar?
Gruß Holly
Übertragung der Gewährleistung
28. Januar 2003
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Frage vom 28. Januar 2003 | 12:37
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 9x hilfreich)
Übertragung der Gewährleistung
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2003 | 13:39
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ja - die Gewährleistung ist übertragbar!
Sie bezieht sich auf das Fahrzeug. Ist also unabhängig vom Halter.
Wenn Sie ein Neufahrzeug beim Händler kaufen, besteht für das Fahrzeug eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
Verkaufen Sie das Auto also vor Ablauf der 2 Jahre, dann geht der Gewährleistungsanspruch auf den Käufer über.
Er kann dann bis zum Ablauf der 2 Jahre Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen, sofern solche bestehen.
Gruß ... Lars
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