Seit drei Monaten haben wir einen neuen Chef. Er hat einige Änderungen in der Firma vorgenommen. Eine davon ist, dass alle Überstunden, die wir machen, nicht mehr bezahlt werden, sondern an anderen Tage mit freien Stunden "abgebummelt" werden können. Dies führt dazu, dass ich für die Überstunden, die ich nach 20 Uhr habe, keinen Nachtzuschlag von 25 % mehr bekomme, die Stunden also genauso berechnet werden, wie die Arbeitsstunden vor 20 Uhr.
Ist das rechtlich so o.k.? Habe ich einen Anspruch auf den Nachtzuschlag oder wenigstens darauf, dass die Uberstunden nach 20 Uhr mit 25% mehr freien Stunden ausgeglichen werden (1 Überstunde = 1,25 Freie Stunden zum "Abbummeln?)?
Überstunden
10. Juli 2001
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Frage vom 10. Juli 2001 | 22:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden
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