365.030
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 2000 Euro Schmerzensgeld für anrü...

2000 Euro Schmerzensgeld für anrüchige Haftbedingungen

AFP VOM 20.7.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 2648 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Haftbedingungen, Schmerzensgeld, Gefängnis

- Zelle mit neun Quadratmeter und einem Klo für zwei Häftlinge

Das Land Baden-Württemberg muss einem Häftling 2.000 Euro Schmerzensgeld wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil. Der Untersuchungshäftling war 157 Tage mit einem weiteren Gefangenen in einer knapp neun Quadratmeter großen Zelle untergebracht. Darin befand sich neben zwei Betten, Stühlen und Tischen auch eine nur durch einen Vorhang abgetrennte Toilette. Den Antrag des Häftlings auf Einzelunterbringung hatte das Karlsruher Gefängnis wegen Überbelegung abgelehnt. Das OLG wertete die Überbelegung als "Organisationsverschulden" des Landes und sprach dem Kläger, der 17.100 Euro gefordert hatte, nun 2000 Euro zu. In erster Instanz sollten die anrüchigen Haftbedingungen mit nur 650 Euro abgespeist werden.

20. Juli 2005 - 13.15 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005




123recht.net ist Rechtspartner von:

365030
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110092
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Sebastian Iben
Nürnberg
Fachanwalt Sozialrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Medizinrecht, Internet und Computerrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?