2000 Euro Schmerzensgeld für anrüchige Haftbedingungen
AFP VOM 20.7.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 2648 Aufrufe Mehr zum Thema:Haftbedingungen, Schmerzensgeld, Gefängnis
- Zelle mit neun Quadratmeter und einem Klo für zwei Häftlinge
Das Land Baden-Württemberg muss einem Häftling 2.000 Euro Schmerzensgeld wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil. Der Untersuchungshäftling war 157 Tage mit einem weiteren Gefangenen in einer knapp neun Quadratmeter großen Zelle untergebracht. Darin befand sich neben zwei Betten, Stühlen und Tischen auch eine nur durch einen Vorhang abgetrennte Toilette. Den Antrag des Häftlings auf Einzelunterbringung hatte das Karlsruher Gefängnis wegen Überbelegung abgelehnt. Das OLG wertete die Überbelegung als "Organisationsverschulden" des Landes und sprach dem Kläger, der 17.100 Euro gefordert hatte, nun 2000 Euro zu. In erster Instanz sollten die anrüchigen Haftbedingungen mit nur 650 Euro abgespeist werden.
20. Juli 2005 - 13.15 Uhr
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