20% Mietminderung gerechtfertigt?

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
20% Mietminderung gerechtfertigt?

Hallo, ich habe eine kurze Frage die sich denke ich leicht beantworten lässt.

Situation: Mieter beschwert sich in KW 50 über zu geringe Raumtemperatur (16°C statt 20°C)in seinem Laden. In KW 51 war ein Heinzungsmonteur da der sich das Problem angesehen hat und feststellte dass die vorhandene Heizung unterdimensioniert ist. Monteur wurde vom VM beauftragt für zwei Lösungswege einen KVA zu erstellen. Durch die Feiertage war Monteur nicht für VM erreichbar wodurch Angebot erst in KW 1 vorlag. Der Mieter teilt VM in KW1 eine Mietminderung um 20% mit da die 20°C die von Gesetzwegen her erreicht werden müssen nicht erreicht werden (es fehlen 4°C).

Frage: Da der Mieter ja grundsätzlich zur Minderung berechtigt ist, ist die die Frage ob er wegen 4°C gleich 20% mindern kann oder ob dies zu hoch angesetzt ist, da die Heizung ja grundsätzlich heizt? Mieter könnte auch eine Zwischentür offen lassen um von einem Heizkörper im Nachbarraum der sich direkt an der Tür befindet die fehlenden 4°C zu bekommen bis der Heizungsmonteur da war.

Dank schon mal im Vorraus.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)



quote:
Solange der Heizungsausfall andauert, kann der Mieter die Miete kürzen. Je nach Außentemperatur beträgt die Mietminderungsquote 20 bis 50 Prozent, in Extremfällen, wenn die Wohnung praktisch nicht mehr nutzbar ist, kann die Miete sogar um 100 Prozent gekürzt werden.



Hab ich hier gefunden:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Heizung.htm

Ich würde dem Mieter einen elektrischen Heizlüfter kaufen. Kostet den Vermieter 20-30 Euronen
http://www.amazon.de/s/?ie=UTF8&keywords=heizl%C3%BCfter+elta&tag=googhydr08-21&index=aps&hvadid=9732000841&ref=pd_sl_z8l0mcop9_b

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Wie alt ist denn das Haus ?

und feststellte dass die vorhandene Heizung unterdimensioniert ist.
Die Heizung wurde doch ursprünglich von einem Fachmann eingebaut, (richtig dimensioniert) was hat sich in der Zwischenzeit daran geändert ?

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#3
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:
Wie alt ist denn das Haus ?

Von 1926

quote:
Die Heizung wurde doch ursprünglich von einem Fachmann eingebaut, (richtig dimensioniert) was hat sich in der Zwischenzeit daran geändert ?


Wurde Sie, dre Fachbetrieb ist jedoch seit ca. 5 Jahren zu, da der Besitzer in Rente gegangen ist. Geändert hat sich eigendlich nichts, die bisherigen Mieter haben sich bis dato nicht beschwert weil diese wohl in der Zeit dort nicht gearbeitet haben( der letzte benutzte Ladenlokal aus Ausstellungsfläche für Fenster). Heizungsmangel war altem und auch dem neuen VM daher nicht bekannt.

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn nicht in allen Räumen, sondern nur in einem Raum die Temperatur zu niedrig ist, dann kann m.E. nur für diesen Raum die Miete gemindert werden.
Wie groß ist denn der Anteil der 'unterheizten' Fläche an der gesamten vermieteten Fläche?

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#5
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Es handelt sich offenbar um einen LADEN. Hier hat der Mieter kein Minderungsrecht, zumal offenbar 5 Jahre keine Reklamation vorlag. Du kannst ev. sogar den Vertrag kündigen.

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"H.-J.Sp."

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#6
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:
Es handelt sich offenbar um einen LADEN. Hier hat der Mieter kein Minderungsrecht, zumal offenbar 5 Jahre keine Reklamation vorlag. Du kannst ev. sogar den Vertrag kündigen.


Der Laden war bis vor ca. 6 Monaten nóch von einem anderen Mieter bewohnt. Der jetzige Mieter ist seit Juli 11 drin.

quote:
Wenn nicht in allen Räumen, sondern nur in einem Raum die Temperatur zu niedrig ist, dann kann m.E. nur für diesen Raum die Miete gemindert werden.
Wie groß ist denn der Anteil der 'unterheizten' Fläche an der gesamten vermieteten Fläche?



Der Raum ist der Größte im Laden und macht ca. 50% der Gesamtfläche aus. Ist das wirklich rechtens dass er NUR für die unterheizte Fläche die Miete um 20% kürzen kann. Wäre ja Wasser auf meinen Mühlen.

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#7
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Können hier bitte die Begriffe verdeutlicht werden. In der Regel kann ein Laden nicht "bewohnt" werden. Was für ein Mietvertrag besteht denn für dieses Objekt, ein Wohnraummietvertrag oder Mietvertrag für gewerbliche Vermietung?

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"H.-J.Sp."

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#8
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:
Können hier bitte die Begriffe verdeutlicht werden. In der Regel kann ein Laden nicht "bewohnt" werden. Was für ein Mietvertrag besteht denn für dieses Objekt, ein Wohnraummietvertrag oder Mietvertrag für gewerbliche Vermietung?


Es besteht ein Gewerbemietvertrag und der Laden wird vom Mieter als Büro und Schulungsraum genutzt.

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#9
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Kein Mietminderungsrecht-!

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"H.-J.Sp."

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Es handelt sich offenbar um einen LADEN. Hier hat der Mieter kein Minderungsrecht, ...



Doch, auch in Gewerbe-Mietverhältnissen muss je nach Vertragszweck eine Mindesttemperatur gewährleistet werden. Sonst ist das ein Mangel, der zur Minderung berechtigt.

Die einzuhaltenden Temperaturen ergeben sich indirekt aus der ArbStättVO, ASR 6/1,3 - Raumtemperaturen

Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung:
...
2. Raumtemperaturen in Arbeitsräumen

2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:

bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
in Büroräumen + 20 °C
in Verkaufsräumen + 19 °C

2.2 Die Mindesttemperaturen sollen beim Arbeitsbeginn erreicht sein.


Hier wäre es das Beste, wenn einfach elektrisch per Radiator zugeheizt wird, bis die Heizung repariert ist. Dann bestünde kein Minderungsanspruch mehr, Mehrkosten (Strom) müssten aber erstattet werden.

Ab Mängel-Anzeige bis dahin könnte aber auch rückwirkend gemindert werden. Mehr als 5 - 10%, Ansichtssache, dürften das aber nicht sein.

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#11
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
ob er wegen 4°C gleich 20% mindern kann

Können schon, aber nicht dürfen.

quote:
Mieter könnte auch eine Zwischentür offen lassen um von einem Heizkörper im Nachbarraum der sich direkt an der Tür befindet die fehlenden 4°C zu bekommen bis der Heizungsmonteur da war.

Genau das dürfte die Lösung in diesem Fall sein.

quote:
der Laden wird vom Mieter als Büro und Schulungsraum genutzt.

Das ist Zweckentfremdung, oder hast Du ihm das erlaubt ?

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#12
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Lass einen zusätzlichen Heizkörper einbauen, dann hast du deine Ruhe.
Kann der Monteur die Vorlauftemperatur erhöhen ?


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