2 oder 3 Familienhaus

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
scientia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
2 oder 3 Familienhaus



Liebe Forengemeinde

3 Reihenhäuser mit Wohnungen a b c

in dem mittleren gibt es kein Treppenhaus, die Wohnungen werden von a oder c erschlossen.

Eine Wohnung in b wird über a erschlossen, 95 Prozent der Fläche befinden sich in Haus b, in a nur Wohnungsabschlusstür und kleiner Flur.

Handelt es sich bei Haus a um ein 2 oder 3 Familienhaus.

Hintergrund: im 2 Familienhaus hat der Vermieter bei einer Mietpartei ein vereinfachtes Kündigungsrecht.

Wie ist die Rechtslage

Danke
scientia


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

M. E. dürfte hier die Anzahl der Küchen ausschlaggebend sein.

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Das ist hier unwesentlich. Es geht bei der vereinfachten Kündigung nicht um 2- oder 3-Familienhäuser.
Vielmehr geht es bei der vereinfachten Kündigung um die "Einliegerwohnung".
Der Gedanke des Gesetzgebers war folgender:
Als Häuslebauer eines Einfamilienhauses konnte man öffentliche Gelder in Anspruch nehmen. Um dann die
Hypothek leichter abtragen zu können, durfte man
eine "Einliegerwohnung" die wesentlich kleiner sein mußte
als die Hauptwohnung, in seinem Haus integrieren und vermieten. Mieter dieser Einliegerwohnung können grundlos, aber mit einer 6-monatigen Frist gekündigt werden.


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#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die erleichterte Kündigung nach § 673a BGB ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.

(1.) Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

Maßgeblich, ob ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vorliegt, ist die Verkehrsanschauung. Räumlichkeiten, die ein eigenständiges Wohnen nicht ermöglichen, weil etwa Koch-, Wasch- oder Schlafmöglichkeiten fehlen, sind keine eigenständige Wohnung. Insofern gehen HeavenlyHighs Überlegungen in die richtige Richtung.

Ein Fall von § 573a BGB liegt m.E. dennoch nicht vor. Hier dürften nach der Verkehrsanschauung drei eigenständige Objekte mit jeweils einer Wohnung vorliegen, wobei lediglich der Zugang zu Objekt b über eine gemeinsame Tür in Objekt a erfolgt. („3 Reihenhäuser mit Wohnungen a b c … Eine Wohnung in b wird über a erschlossen, 95 Prozent der Fläche befinden sich in Haus b, in a nur Wohnungsabschlusstür…")

(2.) vom Vermieter selbst bewohnt
Dazu wird nichts gesagt.
Wo wohnt der Vermieter?
Welche Wohnung soll gekündigt werden?


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