hallo,
ich bin im LKW in der 30 er Zone 50 gefahren, da ich nach 2 stündiger entladung es vergessen hatte, das hier 30 waren. ich wurde gelasert und angehalten. Verstoss habe ich zugegeben. O.K. dann ware ich nicht angeschnallt auch O.K. so jetzt 2 Monate später kommt ein Brief mit 1 Punkt in Flensburg 50,- euro Bussgeld und 20,- euro Bearbeitung und 2,51 Porto.
heute kommt weiterer Brief per Einschreiben mit Bussgeld mit 30,- fürs nicht anschnallen und 20,- Verfahrenskosten und 2,51 Porto !!!
Ist das so oder lohnt sich hier ein Einspruch ???
Denn 2 mal 20,- 2 mal 2,51 finde ich ganz schön teuer !!!
Ich danke für Rückantworten
2 mal Bussgeld ?
3. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2008 | 19:16
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 0x hilfreich)
2 mal Bussgeld ?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2008 | 16:52
Von
Status: Schüler (382 Beiträge, 85x hilfreich)
Guten Tag,
ein Enspruch hat meines Erachens keine Aussicht auf Erfolg. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten die auch getrennt voneinander zu betrachten sind. Die Bearbeitungsgebühr ist ebenfalls nicht überhöht.
Bitte beachten Sie, dass durch einen Einspruch weitere Kosten im Falle des Unterliegens auf Sie zukommen.
-- Editiert von f!o am 04.01.2008 16:53:24
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten