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2 kleine Fragen zum Zivilprozess

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2 kleine Fragen zum Zivilprozess

Guten Tag,

Ich führe gerade einen Zivilprozess und habe im letzten Brief u.a. eine schriftliche Zeugenaussage mitgeschickt. Nun schreibt das Gericht, dass Sie die Adresse des zeugen brauchen. Ist ja erstmal kein Problem. Wie gehts dann weiter? Wird er geladen? Das ist ca. 200km weit weg und es geht um 100€.
Damit bin ich auch schon bei meiner 2. Frage. Ich habe ja nun schon etliche ausgaben gehabt (Versand usw.) wo und wann kann ich die denn geldent machen? Das Gericht schrieb, dass Sie durch die Streitwertfestsetzung nur die Verfahrenskosten berechnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolle

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von Wolle9 am 05.07.2011 14:45
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>2 kleine Fragen zum Zivilprozess
zur 1. Frage: Der Zeuge wird persönlich vernommen. Eine schriftliche Aussage reicht nicht. Die Reisekosten werden ihm umnittelbar nach der Zeugenvernehmung erstattet (ggf. sogar sofort in Bar). Die Kosten hierfür trägt im Ergebnis derjenige, der den Rechtsstreit verliert.

zur 2. Frage: Nach dem Ende des Verfahrens (also nach dem Urteil) kann ein sogenannter Kostenfestsetzungsantrag gestellt werden, wo man seine Kosten geltend machen kann. Das Gericht wird dann die Kosten prüfen und entsprechend festsetzen. Zahlen muss auch dies derjenige, der den Rechtsstreit verliert.



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"justice"


von justice005 am 05.07.2011 15:43
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>2 kleine Fragen zum Zivilprozess
Wenn das "Ihr" Zeuge ist, dann werden Sie vorher einen Zeugenvorschuß leisten müssen oder eine Verzichtserklärung des Zeugen beibringen müssen.

Ansonsten wird der Zeuge nicht geladen.

Die Ladung des Zeugen setzt aber ein entsprechendes Beweisangebot voraus. Da das Gericht aber nach der Adresse fragt setzte ich voraus, dass dies erfolgte.

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von Stefan 5 am 10.07.2011 01:30
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>2 kleine Fragen zum Zivilprozess
Es kommt nun zur mündlichen Verhandlung. Wann genau muss ich da den Kostenfestsetzungsantrag stellen? Wenn das Urteil direkt nach der Verhandlung gesprochen wird im Gerichtssaal und bei einer späteren Urteilsverkündung schriftlich nachreichen? Ich möchte nur nicht die Frist verpassen.

lg

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von Wolle9 am 04.11.2011 11:24
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>2 kleine Fragen zum Zivilprozess
quote:
Wann genau muss ich da den Kostenfestsetzungsantrag stellen?

Erstmal ist es die Ausnahme, dass das Urteil direkt nach der Verhandlung verkündet wird. Gerade, wenn eine Zeugenaussage noch gewürdigt werden muss, wird für die Verkündung der Entscheidung in der Regel ein neuer Termin angesetzt.

Den Kostenfestsetzungsantrag sollten Sie stellen (ausgehend davon, dass Sie den Rechtsstreit gewinnen), wenn Ihnen das vollständige Urteil durch das Gericht zugestellt wurde.

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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""


von c_konert am 04.11.2011 19:41
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>2 kleine Fragen zum Zivilprozess
Den Kostenantrag können Sie noch geraume Zeit nach dem Urteil stellen (drei Jahre).

Es bietet sich selbstverständlich an, dies nach Erhalt des Urteils zu machen.



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von Stefan 5 am 05.11.2011 05:20
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>2 kleine Fragen zum Zivilprozess
Aha! OK. Danke!

Muss man zu dem Verkündigungstermin als Kläger anwesend sein?

-- Editiert Wolle9 am 17.11.2011 16:45


von Wolle9 am 17.11.2011 16:43
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