Hallo, an alle fleisigen Leser und Helfer .
Ich habe ein Problem mit 2 titulierten Forderungen.
Vor sehr vielen jahren (2001/2002) habe ich durch meine Leichtigkeit im Jungen alter ein Handy Vertag abgeschlossen . Durch Mangel an Geld konnte ich nach einiger zeit die Rechnungen nicht zahlen .Habe etliche Briefe der Anwalstkanzlei "A.Schneider" bekommen und auch einige Raten Zahlungen gemacht.
2008 bin ich ins Ausland gegangen und 2013 wieder zurück nach Deutschland . Seid 2008 bis heute habe ich kein Kontakt mit der Anwaltskanzlei oder Telefonica Germany GmbH (BFS risk & collection) .
Laut meineSCHUFA.de ist nur das hier vermerkt:
Auszug aus der Schufa Online
Passwort ist " Schufa ".
Was soll ich jetzt machen um die Schulden zu bezahlen ?
Kann ich vll. so mit denen verhandeln das ich nur die Hauptforderungen Bezahle ?
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-- Editiert P.M am 31.01.2015 11:37
-- Editiert P.M am 31.01.2015 12:44
2 Titulierte Forderungen .HILFE.
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Dein score ist im grottigen Bereich
Biete einen Vergleich an
(Eine Familenangehöriger leiht mir zweckgebunden und befristet ect pp)
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Ich weiss das mein Score nicht der Hit ist.
Soll ich ein Vergleich auf die Hauptforderungen anbieten oder auf die Forderung die in im Schufa steht ?
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Laut der Schufa Auskunft hat sich der Betrag ja ab 2004 immer mehr nach oben geschaukelt, das sieht so aus als seien da noch verjährte Zinsen, unzulässige Gebühren etc. mit drin. Hast du schon eine EV abgegeben?
Ich würde hier folgendes Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit beziehe bin ich leider arbeitslos und beziehe lediglich Sozialleistungen (ALG2). (oder was eben zutrifft)
Insgesamt habe ich Schulden bei 8 Gläubigern in einer Gesamthöhe von 20000 €.
Ich bin zahlungswillig, aber aufgrund meiner wirtschaftlichen Situation und der Gesamtverschuldung nicht dazu in der Lage, Ihre Forderung in voller Höhe zu tilgen.
Die eidesstattliche Versicherung habe ich bereits abgegeben.
Ein Bekannter hat sich jedoch bereiterklärt, mir in meiner Notlage mit einem Darlehen unter die Arme zu greifen.
Ich kann Ihnen deshalb auf die o.g. Forderung eine einmalige Vergleichszahlung in Höhe von
450 €
anbieten, wenn Sie verbindlich auf den Rest der Forderung verzichten. Die Zahlung wäre mir - wenn Sie einverstanden sind - bis zum 1. März 2015 möglich. Nach Eingang des genannten Betrages bitte ich um Übersendung eines Erledigungsvermerks sowie des entwerteten Titels.
Mit Ihrer Zustimmung würden Sie mir (und meiner Familie) sehr helfen. Andernfalls sehe ich aber auf absehbare Zeit auch keine andere Möglichkeit, die Sache aus der Welt zu schaffen, eine Ratenzahlung kommt aufgrund meines geringen Einkommens nicht in Frage.
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-- Editiert Nicolechen am 31.01.2015 13:10
Ich kann mich leider nicht daran erinnern ob ich eine EV abgegeben habe .
Ich habe nich jeweils eine Forderunsaufstellung .Die eine ist bis 24.05.2007 .
Die andere bis 15.05.2008 .
Zu deinem vorschlag als Schreiben : Ich bin nicht Arbeitslos und ich verdiene für meine Verhältnisse gut . muss ich denen irgendwelche bescheinigungen vorlegen ?
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Ne, musst du nicht. Aber eventuell werden sie danach fragen, oder sie werden eine erneute Vermögensauskunft abfragen und dann könnte rauskommen, dass da Gehalt pfändbar ist.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Ich würde mich nach dem Vergleichs Formulierungsvorschlag wie von Nicolechen gepostet halten
Klingt gut
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
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