Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

2 Rechnungen erhalten, welche bezahlen?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

408 Aufrufe

2 Rechnungen erhalten, welche bezahlen?

Hallo zusammen ich habe dieses Forum lange durchstöbert aber leider keine Antwort zu meinem Prolem gefunden. Es geht um folgendes:
Ich habe mein Bad vom Handwerker komplett erneuern lassen.
Nachdem es endlich fertig war ( 2 Monate ), habe ich die Rechnung erhalten, die knapp 4000 € höher war als wie mündlich abgesprochen.
Es mussten Änderungen und unvorhersehbare Arbeiten vorgenommen werden, die ich auch fairerwise nachvollziehen kann aber 4000€ mehr finde ich einfach dreist denn ich habe ihm immer gesagt das mein Limit bei der Summe "X" ist und ich nicht mehr zahlen kann und dass er mich informieren soll wenn wir den Betrag überschreiten. Informiert bin ich die ganzen 2 Monate nicht worden trotz mehrmaliger Nachfrage von mir.
Ich hatte nun mit dem Handwerker gesprochen dass die Rechnung zu hoch ist und ob er mit dem Preis runter gehen kann.
Daraufhin habe ich nach 6Wochen eine neue Rechnung bekommen, womit ich einverstanden bin ( Summe "X" erreicht ).
Allerdings soll ich noch einen gewissen Bertag zusätzlich zu der Rechnung bar zahlen.
Ich habe ihn angerufen und gesagt ich damit nicht einverstanden bin allein schon aus dem Grund dass die Rechnung + Barzahlung fast identisch mit der ersten, zu hohen Rechnung ist.
Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite wenn ich nur die 2. Rechnung bezahle oder kann der Handwerker mir dann noch eine Rechnung stellen oder gar auf die erste Rechnung verweisen? . Auf der 2. Rechnung steht sogar noch 3% Skonto wenn ich innerhalb von 30 Tagen zahle. Darf ich das auch berücksichtigen?.


Ich danke im voraus für eure Antworten und verbleibe,

mfG

-----------------
""


von sommerwende001 am 28.07.2010 14:54
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>2 Rechnungen erhalten, welche bezahlen?
Mündliche Absprachen sind zwar recht einfach, haben jedoch den Nachteil das die Beweisbarkeit der Einigung/Absprachen sehr schlecht ist.

Der Handwerker kann beliebig viele Rechnungen erstellen und auch fordern. Nur habe ich so meine Zweifel, das er sie durchstzen könnte.


Ich würde die 2. Rechnung bezahlen und zwar per Überweisung (schlicht aus Beweisgründen). Falls ihr die Rechnung in irgendeiner Form absetzen wollt ist Überweisung sowieso Pflicht.

Die Forderung nach Barzahlung würde ich ignorieren und auch erst mal nirgendwo erwähnen, das eine erste Rechnung existiert.

quote:
Auf der 2. Rechnung steht sogar noch 3% Skonto wenn ich innerhalb von 30 Tagen zahle. Darf ich das auch berücksichtigen?.

Sofern du die Skonto-Bedingungen erfüllst: JA




-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 28.07.2010 17:48
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>2 Rechnungen erhalten, welche bezahlen?
Hätte vielleicht sonst noch jemand eine Antwort für mich?

MfG

-----------------
""


von sommerwende001 am 28.07.2010 19:49
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>2 Rechnungen erhalten, welche bezahlen?
hallo,

das gleiche hatte ich auch. allerdings in der küche.
ich rief bei der firma an und schilderte das anliegen incl maße usw die ich ausgemessen hatte. antwort war rund 300€. dieses konnte ich mit meiner lg belegen.
der tag x ist gekommen und die kammen mit 5 mann, ein oberkommandeur, dem ich alles zeigte und seinen stellvertreter usw... nach 20 minuten waren nur noch 2 da, ein junger kerl, wahrscheinlich gerade fertig mit der lehre und ein ältere, wobei der ältere zügig verschwand da er fix fertig war mit dem zusätzlichen wasseranschluß für die spüle. der andere legte kable usw... da fragte ich den knilch noch ob er den im bad ein stecker anbringen könnte... das waren kein 10 minuten.

nun kam die rechnug, bissel mehr als 600€

ich monierte die ganze sache und laut meinem anwalt sollte ich nur die zusätzlichen 10 minuten incl material und mwst aufschlagen. dieses tat ich und überwies rund 350€. das passte der firma nicht und ich antwortete das ich beim anwalt war und der mir dieses so empfohlen hatte. zeugen für den kostenvoranschlag gibt es auch. nun ist es 4 jahre her...und nix kam mehr.




-----------------
"

Im ewigen Gedenken."


von guest-12320.10.2011 11:52:26 am 29.07.2010 14:56
Status: Unsterblich (827 Beiträge)
Userwertung:  2,5  (von 45 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Handwerksrecht/ Werkvertragsrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97905
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online