2 Monate nach der Heirat

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alexkid1111
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)
2 Monate nach der Heirat

Hallo Leute,

folgende Situation:

meine Frau und ich wir sind seit März verheiratet. Wir kennen uns seit 4 Jahren und waren uns sicher zusammenzugehören. Also haben wir geheiratet. Unterstützung haben wir auch von meinen Eltern erhalten. Meine Frau kommt aus einem Drittstaat und hat 1 Woche nach der Heirat ein Aufenthaltstitel erworben. (für 3 Jahre)
Bei der Ausländerbehörde haben wir angegeben, dass wir verheiratet und beide wohnhaft bei meiner Adresse sind, zusammenleben. Seit Mitte Juni ist meine Frau GAR NICHT mehr Zuhause. Zuerst kam sie nur nach Hause während ich im Büro war, seit ca. 2 Wochen war sie gar nicht mehr Zuhause. Ein paar Sachen, Unterlagen, Koffer usw. sind noch in meiner Wohnung. Für die Wohnung hat sie einen Schlüssel. Wir sprechen nur über das Handy miteinander. meistens antwortet sie nicht, bzw. weicht meinen Fragen, meinem Chat aus.

Ich fühle mich durch sie getäuscht.

Ich weiß in dieser Situation bin ich der Leidtragende, hätte ich das vorher gewusst hätte ich sie nicht geheiratet.

meine Frage lautet nun, kann ich ihr Recht auf Aufenthalt (3 Jahre) beschneiden und in wie weit bin ich verpflichtet die Ausländerbehörde über meinen Fall zu informieren.

Ich brauche dringend einen Rat

vielen Dank

Alexkid1111

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Alexkid1111):
kann ich ihr Recht auf Aufenthalt (3 Jahre) beschneiden .

Nein, das kannst Du nicht, das kann nur die dafür zuständige Ausländerbehörde.

Zitat:
und in wie weit bin ich verpflichtet die Ausländerbehörde über meinen Fall zu informieren.
Dazu bist Du nicht verpflichtet. Nur der Ausländer selbst, ist verpflichtet seinen Wohnungswechsel der Meldebehörde anzuzeigen.

Selbstverständlich bleibt es Dir unbenommen, die Ausländerbehörde vom Auszug Deiner Frau aus der gemeinsamen Wohnung bzw. von der Beendigung der ehelichen Gemeinschaft in Kenntnis zu setzen.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Aber eigentlich wissen Sie das ja schon. Viel geändert hat sich an der Rechtslage seit Ihrem letzten Thread nicht... ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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