Guten Abend,
seit diesem Wintersemester bin ich Student und hab seit dieser Woche einen zweiten Minijob.
Job A + B laufen stundenbasierend und werden zusammengezählt und am Ende des Monats ausgezahlt. Job A konnte nicht garantieren, dass ich regelmäßig eingesetzt werden kann, sodass ich zur Sicherheit Job B zusätzlich habe. Nun komme ich aber jeden Monat über 450 Euro, was dazu führt, dass beide Jobs sozialversicherungspflichtig sind..
Vielleicht ist es eine äußerst dumme Frage, aber kann ich einen Job als MiDijob laufen lassen, auch wenn ich nicht genug Stunden zusammenbekommen würde, die 451 Euro gewährleiten? Kann ich die Vorteile eines MiDi-Jobs nutzen auch unter 451 Euro?
Zeitlich schaffe ich es nicht die Stunden bei einem der beiden zu erhöhen, einen davon aufgeben will ich allerdings auch nicht, weil sie 100%ig zu meinem Studiumsfach passen und mir enorm viel Erfahrung einbringen.
Was muss ich melden? Beiden Arbeitgebern habe ich natürlich den jeweils anderen Minijob gemeldet und angesagt, dass ich über 450 Euro komme. Das sorgte wohl für ein Chaos, wie das jetzt einzustufen sei usw.
Was muss ich beachten? Gibt es da eine bessere Lösung? Und wieviel kommt letztlich an Netto heraus, wenn ich sowohl bei Job A als auch B 300 Euro theoretisch bekommen würde?
Vielen Dank für Zeit und Mühe..
Beste Grüße...
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2 Minijobs - Student - Stunden
16. Oktober 2014
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Frage vom 16. Oktober 2014 | 17:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
2 Minijobs - Student - Stunden
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2014 | 18:21
Von
Status: Praktikant (765 Beiträge, 336x hilfreich)
Ich würde versuchen die Jobs bzw. einen der Jobs als Werkstudententätigkeit abrechnen zu lassen. Student bist du ja.
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#2
Antwort vom 16. Oktober 2014 | 18:22
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Es sollte doch wohl möglich sein, die beide Jobs so zu managen, dass du nicht über 450 € kommst . Jedenfalls wäre das die einfachste Möglichkeit .
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2014 | 18:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
D.h., wenn ich Job A als Werkstudententätigkeit abrechnen lasse, werden vom Lohn roundabout 10% abgezogen und Job B läuft normal als Minijob?
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