2. Ladendiebstahl Alleinerziehende mutter

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lina132
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
2. Ladendiebstahl Alleinerziehende mutter

Hallo!

Welche Konsequenzen hat ein erneuter Ladendiebstahl wahrenwert beim 1. mal 13 Euro, Strafe 300, wahrenwert beim 2. mal ca190 Euro. Und was wird als Alleinerziehende mit anteilig Harz 4 als Einkommen für evtl. Geldstrafen angerechnet? Kindergeld und unterhalt auch ?


Die Angaben beziehen sich auf meine Freundin, die sich wg evtl. folgenden bösen Kommentaren nicht traut, selber nachzufragen.

-- Editier von Lina132 am 08.01.2016 00:43

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und was wird als Alleinerziehende mit anteilig Harz 4 als Einkommen für evtl. Geldstrafen angerechnet? Kindergeld und unterhalt auch ?


Grundsätzlich bewegt sich der Tagessatz bei Hartz IV-Empfängern zwischen 15 und 20 Euro. Kindergeld wird voll zum Einkommen gerechnet, Ehegattenunterhalt ebenfalls. Im Grund eben jedes Einkommen, das dem selbst Angeklagten zufließt. Kindesunterhalt, jedenfalls in entsprechender gesetzlicher oder gerichtlich festgesetzter Höhe wird nicht in das Einkommen der Mutter einberechnet, da dieses Geld ja dem Kind zukommt und die Mutter lediglich in gewissem Maße eine stellvertretende Funktion hat.

Zitat:
Welche Konsequenzen hat ein erneuter Ladendiebstahl wahrenwert beim 1. mal 13 Euro, Strafe 300, wahrenwert beim 2. mal ca190 Euro.


Diesmal, sofern der Eintrag noch im BZR vorhanden und somit vorhaltbar ist, dürfte eine Geldstrafe von 40-60 Tagessätze drohen, weil sie eben eine Wiederholungstäterin ist.


Zitat:
Die Angaben beziehen sich auf meine Freundin, die sich wg evtl. folgenden bösen Kommentaren nicht traut, selber nachzufragen.


Tja, dass hätte Sie sich überlegen müssen, bevor sie Sachen entwendet. Es liegt ja wohl in der Natur, dass rechtschaffene Bürger, darunter auch Hartz IV-Empfänger, die ihre Einkäufe bezahlen, alles andere als begeistert sind, dass jemand anderes meint er müsste nicht bezahlen. Den ein oder anderen Seitenhieb sollte da Ihre Freundin schon vertragen können.
Das Gericht und der Staatsanwalt werden nämlich auch noch ein paar "böse Kommentare" zu dem Verhalten Ihrer Freundin ablassen, sofern es zu einer Hauptverhandlung kommt und der Sachverhalt nicht durch einen Strafbefehl entschieden wird.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lina132
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Das heißt also, wenn sie ca. 500 Euro harz4 bekommt und ein Nettogehalt von 600 Euro + 188 Euro Kindergeld,
Wird sie mit einer Geldstrafe von 1700 Euro Minimum rechnen müssen ?

Hat dies auch Auswirkungen aufs Kind? (Jugendamt o.ä.)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das heißt also, wenn sie ca. 500 Euro harz4 bekommt und ein Nettogehalt von 600 Euro + 188 Euro Kindergeld,
Wird sie mit einer Geldstrafe von 1700 Euro Minimum rechnen müssen ?


Nein. Die Berechnung bei, nun nehmen wir mal das von mir veranschlagte Minimum 40 Tagessätze, sieht wie folgt aus:

688,00 EUR + 188,00 EUR = 876,00 EUR

876,00 EUR / 30 Tages = ~ 29,00 EUR

Somit entspricht ein Tagessatz 29,00 EUR hier. Wenn der Richter nun noch etwas nett ist und das Ganze im Strafbefehlsverfahren abläuft, dann dürfte wohl ein Tagessatz von 20,00 EUR herauskommen.

Nun:

20,00 EUR Tagessatz * 40 Anzahl der Tagessätze = 800,00 EUR


Das wäre nach meiner Einschätzung somit das Minimum, was erfahrungsgemäß in einem solchen Fall angemessen ist.

Schließlich darf man den relativ hohen Warenwert für eine herkömmlichen Ladendiebstahl und vor allem die einschlägige Vorbelastung auch nicht außer Acht lassen.


Eine Eintragung in das Führungszeugnis gibt es noch kostenlos dazu... (sofern die andere Geldstrafe noch im BZR ist, sofern es auch tatsächlich eine Geldstrafe war.)
So etwas wirkt sich auf eine eventuelle Jobsuche alles andere, als gut aus. Sobald nämlich die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt wird und das dann ensprechende Eintragungen aufweist, ist bei den meisten Arbeitgebern Endstation.

Zitat:
Hat dies auch Auswirkungen aufs Kind? (Jugendamt o.ä.)


Dieses mal noch nicht. Aber wenn so etwas noch öfter vorkommt könnte schon ab einem gewissen Zeitpunkt mal ein Hinweis an das Jugendamt erfolgen. Dann wird das Jugendamt prüfen, ob das Kindeswohl gefährdet ist.
Davor wird Ihre Freundin jedoch sehr wahrscheinlich eher eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen, was dann bei alleinerziehenden in aller Regel sowieso das Jugendamt auf den Plan ruft.

Außerdem sollte Sie sich auch einfach, ganz unabhängig von rechtlichen Konsequenzen, mal Gedanken über die Vorbildfunktion gegenüber Ihrem Kind machen.


Grüße

-- Editiert von PP9325 am 08.01.2016 01:45

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hannah83
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 19x hilfreich)

Besteht bei Wiederholungstäterin und der hohen Summe echt ne Chance, so billig wegzukommen mit 40 Ts? Hab ja auch einiges erlebt, zwei echte und ein unabsichtlicher Diebstahl. Da hab ich für ne Packung Windeln 70 TS aufgebrummt bekomme :(

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Es hängt im Wesentlichen von den Vorstrafen ab.

Waren die ersten 300,- Euro tatsächlich eine echte Geldstrafe (also Tagessätze) oder war es eine Verfahrenseinstellung mit der Auflage, 300,- Euro zu bezahlen?

Ansonsten ist das mit den Tagessätzen aber auch nur unseriöse Kaffeesatz-Leserei. Der Richter ist völlig unabhängig bei der Bemessung der Geldstrafe. Daher lässt sich das auch nicht sinnvoll prognostizieren.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lina132
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Meine Freundin hat immer keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, auch keine von der Drogerie, welche angekündigt hatte, Anzeige wegen Sachbeschädigung zu machen. Ist das normal, dass da noch nichts passiert ist ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Meine Freundin hat immer keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, Wird sie auch nie, denn die Post wird vom Gericht kommen. Und daß die nach 3,5 Monaten noch nicht da ist, ist jetzt nicht so ungewöhnlich.
auch keine von der Drogerie, welche angekündigt hatte, Anzeige wegen Sachbeschädigung zu machen. Komisch - von einer Sachbeschädigung war oben noch gar nicht die Rede, nur von Ladendiebstahl. Aber ggf. erstattet die Drogerie bei der Polizei Anzeige und nicht bei Ihrer Freundin...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

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