2. Ladendiebstahl, Konsequenzen

15. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
maxi1918
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Ladendiebstahl, Konsequenzen

Hallo ich habe eine Frage,
am 8.12.2009 wurde ich beim Klauen von zwei gegenständen mit einem Gesamtwert von 70€ erwischt. (Saturn)
Konsequenz: 6 Sozial stunden und soweit ich weiss keine weiteren folgen..?

Jetzt wurde ich dummerweise ein 2. mal erwischt bei Karstadt am 13.1.2010, Wert der geklauten Waare beträgt 480€.

KAnn mir bitte jemand auskunft darüber geben was die Konsequenzen sein werden
Einträge strafen etc. Ich war zu beiden Zeitpunkten 20 JAhre alt.



-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Es dürfte diesmal wohl eine Anklage geben, denn der Schadensbetrag ist schon recht hoch. In der Hauptverhandlung wird dann geprüft, ob Sie nach Jugend- oder allgemeinem Strafrecht verurteilt werden. Im Falle einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht haben Sie erneut mit Sozialstunden zu rechnen, allerdings diesmal mit einigen mehr. Im Falle des allg. Strafrechts hätten Sie mit einer Geldstrafe zu rechnen.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

na ja, binnen eines Monats wird sich nicht so viel ändern, daß plötzlich Erwachsenenstrafrecht angewandt würde. Bei der rasanten Rückfallgeschwindigkeit und dem hohen Warenwert würde ich aber eher mit Jugendarrest rechnen.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maxi1918
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Informationen kann mir jemand sagen wie es aussieht mit irgendwelchen Einträgen; in Bezug auf Ausbildungspatz bewerbungen hätte das irgendwelche folgen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

wenn es Jugendstrafrecht wird, gibt es nur einen Erziehungsregistereintrag - den zweiten, einen haben Sie ja schon. Sofern Sie nicht zur Polizei oder Bundeswehr wollen, hat das für die Ausbildungsplatzsuche keine Konsequenzen.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fruechtchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen,

ich wurde kürzlich beim 2. Ladendiebstahl erwischt und mache mir zwar reichlich spät aber immerhin jetzt Gedanken darum.
Der Wert der Ware liegt bei 15,-.
Bei meinem ersten Diebstahl war ich 15 und habe im Tierheim xx std arbeiten müssen ( ich weiß nicht mehr wieviele es waren), nun bin ich 27.

Meine Fragen nun:
- Zählt der erste Diebstahl noch?
- Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?


-----------------
""

-- Editiert am 09.02.2010 14:19

-- Editiert am 09.02.2010 14:21

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nein, der erste Diebstahl wird wohl nirgendwo mehr auftauchen. Sie können davon ausgehen, daß das Verfahren eingestellt wird - bei dem Wert vermutlich auch ohne Auflagen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.372 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen