2 Knöllchen für dieselbe Ordnungswidrigkeit (TÜV abgelaufen)

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Amelya
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Knöllchen für dieselbe Ordnungswidrigkeit (TÜV abgelaufen)

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage bzgl. der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und bin durch die verschiedenen Antworten im Internet und im Forum etwas verwirrt :D
Mein TÜV ist seit knapp 2 Monaten abgelaufen, ich habe deswegen am 14.07. eine Verwarnung vom Ordnungsamt bekommen (bereits bezahlt, hab den TÜV ja tatsächlich verschwitzt) und heute erneut eine Verwarnung von der Polizei wegen der selben Angelegenheit. Die Weiterfahrt wurde mir erlaubt laut Zettel mit Nachweisfrist zum 03.08. Muss ich die Strafe nun zweimal zahlen? Termin für den TÜV ist am Montag.

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ladybibii
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen,

wenn dir die Weiterfahrt erlaubt wurde bis 03.08. (von?), dann biste doch auf der sicheren Seite oder??? Ich würd einfach mal beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen.

Aber wird ja jetzt alles schon "geregelt sein" oder?

Mich würde mal interessieren wie es ausgegangen ist - und es hilft vielleicht mal jemandem, der in Zukunft dasselbe Problem hat und den Beitrag hier liest. :-)

Gruß

Bibii

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Amelya):
Mein TÜV ist seit knapp 2 Monaten abgelaufen,
Dafür gibt es kein Knöllchen! Man darf auch nicht 2x wegen derselben Angelegenheit ein Knöllchen bekommen.
Ich glaube daher der Aussage mit den knapp 2 Monaten nicht. Eher also knapp ÜBER 2 Monate. Das nächste Knöllchen könnte dann frühestens nach 4 Monaten Überziehung wirksam kommen.

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