2-Jahres Mietvertrag vorher kündigen ?

28. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)
2-Jahres Mietvertrag vorher kündigen ?

Meine Bekannte hat vor einem Jahr einen 2-Jahres Mietvertrag abgeschlossen .

Vor 2 Monaten hat sie den Vertrag gekündigt , wegen Arbeitszplatzwechsel.

Nun verlangt der Vermieter , Kaution und Mietausfall etc.!!,

Ist das rechtens ??

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das kann rechtens sein.

Zunächst einmal muss geprüft werden, ob der vertrag überhaupt gültig ist.

Wenn ein 2-jähriger Kündigungsausschluss vereinbart wurde, dann ist das zulässig.

Ein Zeitmietvertrag über 2 Jahre ist in vielen Fällen nicht zulässig. Dieser ist nur unter den Voraussetzungen des § 575 BGB zulässig.

Sollte es sich um einen Kündigungsausschluss handeln, dann muss die Bekannte die Miete bis zum Ablauf der 2 Jahre weiter zahlen. Die Zahlungsfrist endet jedoch, wenn die Wohnung neu vermietet wurde.

Für offene Mietforderungen kann der Vermieter natürlich die Kaution einbehalten.

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