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2 Jahre Bewährung + 180 Tagessätze (mit vorbehalt)

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2 Jahre Bewährung + 180 Tagessätze (mit vorbehalt)

Hallo ,

kennt sich jemand sich damit aus?

Mein Urteil lautet : 2 Jahre Bewährung + 180 Tagessätze (mit vorbehalt)

Wann wird es aus mein Strafregister oder wie man es nennt gelöscht?

bin so depri wegen der sache

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von yorbase am 06.07.2011 19:07
Status: Stift (35 Beiträge)
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>2 Jahre Bewährung + 180 Tagessätze (mit vorbehalt)
quote:
Mein Urteil lautet : 2 Jahre Bewährung + 180 Tagessätze (mit vorbehalt)


Es lautet formell -etwas- anders:

Es ist eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" nach § 59 StGB, wobei die vorbehaltene Strafe 180 Tagessätze beträgt und die Bewährungszeit 2 Jahre sind.

Im Führungszeugnis steht das ohnehin nicht.

Im Bundeszentralregister wird es gelöscht, sobald das Gericht -nach Ablauf der Bewährungszeit- die Feststellung nach § 59b, Abs. 2 StGB trifft. Also nach 2 Jahren und ein paar Tagen.



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von !!Streetworker!! am 06.07.2011 19:45
Status: Tao (17082 Beiträge)
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