>2 Jahre Bewährung + 180 Tagessätze (mit vorbehalt)
quote:
Mein Urteil lautet : 2 Jahre Bewährung + 180 Tagessätze (mit vorbehalt)
Es lautet formell -etwas- anders:
Es ist eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" nach
§ 59 StGB, wobei die vorbehaltene Strafe 180 Tagessätze beträgt und die Bewährungszeit 2 Jahre sind.
Im Führungszeugnis steht das ohnehin nicht.
Im Bundeszentralregister wird es gelöscht, sobald das Gericht -nach Ablauf der Bewährungszeit- die Feststellung nach
§ 59b, Abs. 2 StGB trifft. Also nach 2 Jahren und ein paar Tagen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
von !!Streetworker!! am 06.07.2011 19:45
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