2 Hausratversicherungen parallel im Rahmen eines Umzuges möglich?

7. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Frank8574
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
2 Hausratversicherungen parallel im Rahmen eines Umzuges möglich?

Hallo,

die Wohnung in der ich momentan wohne ist zum Ende Februar 2016 gekündigt. In die neue leer stehende Wohnung könnte ich theoretisch schon ab dem 15.12.2015 einziehen. Werde aber erst einmal gemütlich ein paar Sachen hinbringen und erst so richtig im ab 01.02.2016 in die neue Wohnung einziehen. Für meine jetzige und alte Wohnung habe ich natürlich eine Hausratversicherung. Möchte sie aber sowieso kündigen und für die neue Wohnung ab dem 15.12.2015 auch eine neue Hausratversicherung abschließen. Nun ist es nach meinen laienhaften Kenntnissen aber gar nicht so ohne weiteres möglich, für eine erst einmal nicht dauerhaft bewohnte Wohnung parallel eine zweite und neue Hausratversicherung abzuschließen, oder?

Oder kann ich einfach für die zweite Wohnung ohne Angabe von der alten Hausratsversicherung eine neue abschließen? Ist sie dann auch wirksam? Oder muss es für die zweite Wohnung eine Hausratversicherung für eine Nebenwohnung bis ende Januar 2016 sein?

Grüße und Danke für Hinweise und Tipps…

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Eigentlich unnötig die Frage, da nach Musterbedingungen:

Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf
die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen
Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung
erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Der Umzug beginnt mit dem
Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht
werden.

Jetzt wäre die Frage ob jetzt noch Fragen offen bleiben?

-- Editiert von Lazyboy am 07.12.2015 11:56

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#2
 Von 
Frank8574
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Hab doch geschrieben, dass ich die alte Versicherung kündigen will... da möchte ich weg...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Gut, dann mit anderen Worten:

Ein Umzug an sich ist kein Sonderkündigungsgrund

-- Editiert von Lazyboy am 07.12.2015 13:59

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#4
 Von 
Frank8574
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Sie haben meine Frage leider nicht verstanden. Trotzdem Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Nun ist es nach meinen laienhaften Kenntnissen aber gar nicht so ohne weiteres möglich, für eine erst einmal nicht dauerhaft bewohnte Wohnung parallel eine zweite und neue Hausratversicherung abzuschließen, oder?


Kann Ihnen nur die entsprechende Gesellschaft beantworten, da dies Bestandteil des eigenen AGB ist, ob und unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

Zitat:
Oder kann ich einfach für die zweite Wohnung ohne Angabe von der alten Hausratsversicherung eine neue abschließen?


Die neue Versicherung fragt nach Vorversichern, dementsprechend nicht ohne sich ggf Strafbar zu machen.

Zitat:
Ist sie dann auch wirksam?


entfällt, da Abschluss nicht möglich
s.o.

Zitat:
Oder muss es für die zweite Wohnung eine Hausratversicherung für eine Nebenwohnung bis ende Januar 2016 sein?


entfällt, -da s.o. - eh Versicherungsschutz über die alte Versicherung besteht.

ordentliche Kündigung ist so oder so möglich, aber nur zum Ablauf, selbst wenn dieser am 15.12.15 wäre, wären Sie zu spät.




0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Hab doch geschrieben, dass ich die alte Versicherung kündigen will


Dafür sind Kündigungsfristen einzuhalten und eine Kündigung ist nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Da die Kündigungsfrist im Regelfall 3 Monate beträgt, könntest Du frühestens zu Ende März kündigen, sofern dann zufällig das Versicherungsjahr abläuft.

Umzug und Wechsel der Hausratversicherung stehen daher in keinem sachlichen Zusammenhang.

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