2 Hauptmieter, 1 Untermieter => Kündigung

23. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
jazzanova
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
2 Hauptmieter, 1 Untermieter => Kündigung

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem: Mein Mitbewohner (wir sind beide Hauptmieter) hat einen Untermietvertrag mit jemandem geschlossen, ohne dass ich auf den Vertrag unterzeichnet habe / mir eine Kopie zugestellt hat. Ich habe bloss mündlich zugesagt, dass der Untermieter einziehen kann. Nun ist dessen Freundin eingezogen, ohne wirkliche Zustimmung von mir. Nun sind wir beide Hauptmieter, und ich möchte eigentlich dem Untermieter kündigen. Müssen dafür beide Hauptmieter zustimmen oder kann ich auch alleine dem Untermieter kündigen und ist der Vertrag so oder so nichtig, da ich nicht mit unterzeichnet habe? Ebenfalls möchte der Hauptmieter bald ausziehen und hat mir dies mündlich mitgeteilt-kann er dies auch wieder rückgängig machen?

Besten Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Nur der Vermieter (dein Mitbewohner) kann dem Untermieter kündigen.
Der zweite Hauptmieter kann ausziehen wann er will und das darf er sich auch jederzeit wieder anders überlegen. Die Wohnung kündigen kann er nur wenn du auch kündigst.
Ein Aufhebungsvertrag, den alle 3 Vertragsparteien (beide Hauptmieter und der Vermieter) unterzeichnen wäre ebenfalls denkbar.

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#2
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo jazzanova,

mir ist nicht ganz klar, wo das Problem liegt; habe ich es so richtig verstanden:

Du hast dem Einzug es Untermieters mündlich zugestimmt. Meiner Meinung nach, ergibt das einen gütligen Vertrag (soweit ich weiss, müssen Mietverträge nicht schriftlich gemacht werden).

Der zweite Hauptmieter will jetzt ausziehen. Da stellt sich dann die Frage, was Du vor hast (die Wohnung alleine bewohnen?) und wie Ihr das mit dem Vermieter regelt.

Der Untermieter will aber weiter in der Wohnung bleiben?

Habt Ihr den Untermieter beim Vermieter angemeldet, bzw. Euch dafür eine Erlaubnis eingeholt?

Liebe Grüße

Line

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jazzanova
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Antworten-weiss ich sehr zu schätzen! Ja, falls der Hauptmieter wirklich auszieht wird es auf einen Aufhebungsvertrag hinauslaufen. Der Untermieter bleibt so oder so nur für kurze Zeit hier wohnen-dennoch wollte ich wissen, ob das rechtlich gesehen überhaupt i.o. ist, da über meinen Kopf "hinweg" den Vertrag mit dem Untermieter gemacht wurde, ohne dass ich auf dem Vertrag auch unterzeichnet habe. Ja, der Vermieter ist informiert und hat seine Erlaubnis gegeben-von der Seite alles ok und werde auch hier wohnen bleiben. Ich frage mich bloss, ob man (wenn 2 Hauptmieter) beide den Untermietvertrag unterzeichnen müssen und wie es mit Kündigung des Untermieters aussieht. Müssen da jeweils beide zustimmen, dass eine Kündigung in Kraft tritt?

DANKE NOCHMALS!!!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
überhaupt i.o. ist, da über meinen Kopf "hinweg" den Vertrag mit dem Untermieter gemacht wurde, ohne dass ich auf dem Vertrag auch unterzeichnet habe.

Ist egal denn:
quote:
Ich habe ... mündlich zugesagt, dass der Untermieter einziehen kann.




quote:
Ebenfalls möchte der Hauptmieter bald ausziehen und hat mir dies mündlich mitgeteilt-kann er dies auch wieder rückgängig machen?

Aus- und einziehen kann er wie er lustig ist, auch ohne Deine Zustimmung oder ohne Dich zu informieren.

Zur Kündigung jedoch müsste er Deine Zustimmung haben bzw. er muss zusammen mit dir und dem Vermieter den Mietvertrag entsprechend ergänzen/anpassen.



quote:
und wie es mit Kündigung des Untermieters aussieht.

Beide Vermieter müssen dem Untermieter kündigen, es sei denn es ist nur noch ein Vermieter übrig.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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