2 Fragen zu Fitnesstudiovertrag

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
2 Fragen zu Fitnesstudiovertrag

Hallo,

2 Fragen zum Thema Fitnesstudio/AGBs

1. Ich habe einen 2 Jahresvertrag, abgeschlossen 2/2007. Nun werde ich ab 01.05. einen neuen Arbeitgeber haben, dieser liegt 125 km weiter weg, somit kann ich den Vertrag kündigen, soweit so gut. Am 07.01. werde ich den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Da ich erst im August mit der Familie umziehen werde, bin ich von 5/08 bis 8/08 praktisch Wochenendheimfahrer und kann nicht trainieren gehen ausser am Wochenende. Würde dieser Umstand schon eine Kündigung rechtfertigen ? Kann ich nächste Woche schon die Kündigung zum 30.04. abschicken ?

2. Mitgliedsausweis

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Studios war geregelt, dass der Kunde 25 DM bezahlen sollte, wenn ihm der ausgestellte Clubausweis verloren ginge, beschädigt werde oder auch nur von den im Club benutzten Kartenlesegeräten nicht mehr entziffert werden könne. Das LG erklärte die gesamte Klausel wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz für unwirksam, denn die Einführung eines Clubausweises erfolgt im alleinigen Interesse des Fitness-Studio-Betreibers. Die Erhebung einer Zusatzgebühr kann daher von vornherein nicht in Betracht kommen, wenn dem Kunden die Beschädigung oder die fehlende Kartenlesbarkeit etwa bei Abnutzung des Ausweises gar nicht angelastet werden kann. (Az: 17 O 338/98 )

D.h. doch auch, wenn ich den Ausweis verloren habe, ist diese Klausel unwirksam, oder ??

Gruß´

Michael

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