1und1 Vertrag

9. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
tom77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
1und1 Vertrag

Hallo!

Habe folgendes Anliegen und zwar bin ich im August 2007 aus der Wohnung von meiner Ex ausgezogen da der 1und1 Vertrag und der Telekom Festnetz Anschluss aber auf meinen Namen abgeschlossen wurden haben wir uns darauf geeinigt das sie das weiter bezahlt bis die Veträge gekündigt werden können. Habe somit die Kontodaten von der Ex eingetragen so das direkt von ihrem Konto abgebucht wird.

Jetzt hat sie im Dezember 08 in meinem einverständnis den 1und1 Vertrag der noch bis Mai 2009 läuft und den Telekom Vertrag sofort gekündigt. Nur leider hat sie den Telekom Vertrag nicht zum Mai sondern sofort gekündigt was zur Folge hat das der DSL Anschluß nicht mehr nutzbar ist.

Daraufhin hat sie einfach einen ganz neuen Anschluß abgeschlossen mit DSL und ich habe jetzt per Mail eine Mahnung von 1und1 bekommen das ich für 2 Monate den Anschluss bezahlen muss da der ja noch auf meinen Namen läuft und sie wohl die einzugsermächtigung entzogen hat oder die Kontodaten geändert hat.

Muss ich jetzt bis Mai 2009 1und1 noch bezahlen obwohl ich schon seit August 2008 nicht mehr da wohne und Sie bisher bezahlt hat?
Ich wußte auch nicht das man nen neuen DSL Anschluß abschließen kann obwohl der alte noch vorhanden ist?

Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Muss ich jetzt bis Mai 2009 1und1 noch bezahlen obwohl ich schon seit August 2008 nicht mehr da wohne und Sie bisher bezahlt hat?

Du bist doch der Vertragspartner, also haftest im Zweifel du der Gegenseite für die Zahlungen.
Ob du die Leistung noch nutzen kannst, ist dein Problem, nicht das des Anbieters, er erbringt die Leistung ja am vereinbarten Ort (bzw. bietet sie dort an).

> Ich wußte auch nicht das man nen neuen DSL Anschluß abschließen kann obwohl der alte noch vorhanden ist?

Wenn du unbedingt möchtest, kannst du vermutlich auch 100 DSL-Anschlüsse für dieselbe Wohnung (oder als derselbe Vertragspartner in unterschiedlichen Wohnungen oder als unterschiedliche Vertragspartner in derselben Wohnung) abschließen.

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