1.Beschuldigung, Beleidigung, ü.Nachrede+Bedrohung

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
ba09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 13x hilfreich)
1.Beschuldigung, Beleidigung, ü.Nachrede+Bedrohung

Hallo Leute folgendes vorab, ich bin keiner der sich an jeder Kleinigkeit ergözt usw. wenn ich alles was nicht rechtens ist, beispielsweise ein Stinkfinger auf der Autobahn zur Anzeige bringen wollte hätte man auch viel zu tun, jedoch bin ich in diesem Fall echt am überlegen was ich tun soll...

Ich habe ein Fahrzeug verkauft, dieses hatte einen Mangel welchen ich mit dem Inetressenten gleich am Tel besprochen hatte. Das Fahrzeug lag über seinem Budget /oder Preisvorstellung. Ich kam ihm entgegen und unterstrich meine Schemrzgerenze, das ganze ging dann über 3 Telefonat, in denen ich wieder betonte, dass wenn er mit meiner Preisvorstellung nicht einverstanden ist, er ein anderes kaufen solle!

Jedenfalls kam er iwann zur Besichtigung um redete alles schlecht. Ich selber weiss jedoch dass das Fzg im Gegensatz zu anderen wirklich gut da steht, naja lange Rede.... ich sagte darauf hin kein Thema, lassen Sie dieses stehen und kaufen Sie ein anderes!!! Er ärgerte sich jedenfalls, keine Ahnung wegen der unnötigen Fahrt usw. oder weil ich nicht weiter mit dem Preis runter ging... 10min nachdem er gefahren war rief er an und beleidigte mich mit unehrenhaft ich sei ein Drecksack usw. Er würde in der Nachbarschaft rumfragen was ich für einer wäre und mich schlecht machen.
Ich solle mich in Acht nehmen usw... Da ich wusste bei dem Anruf dass es sicher ausartet hatte ich das Telefon lautr gemacht und habe auch Zeugen dafür...
wieder kurze Zeit später SMS mit bedrohung: "Ich war irgendwo und das regeln jetzt andere für mich"
In den Tagen darauf anrufe mit unetrdrückter Nummer....
Woche später SMS mit neuer unbekannter Nummer, in der mich einer Beschuldigt mit ich würde schrott verkaufen,... und beleidigungen... als Sprachnachricht ich sei eine Missgeburt usw.

Ich denke mir wir leben in D und man muss sich doch auch nicht alles gefallen lassen, oder?
Und ehrlich gesagt habe ich auch ein schlechtes Gewissen wenn ich aus dem haus gehe dass vll. mal jemand auf mich wartet.... man weiss nie wie weit einer geht!
Was passiert wenn ich wegen den in der Überschrift genannten Begriffe eine Starfanzeige erstatte? Wenn ja bei der Polizei, oder geht man mit sowas zum Anwalt?
Wenn ich nur Anzeige erstatte kann man bei der Polizei ja bestimmt kein Schmerzensgeld einklagen, oder?
Also Zeugen habe ich bei den Telefonaten und die SMS ebenfalls abgespeichert!
Vielen Dank für Ihre Hilfe

MfG
M.B.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Nein, Du musst Dir nicht alles gefallen lassen.

Was Du Dir aber sofort aus dem Kopf schlagen solltest, ist Schmerzensgeld.

Du könntest auf Unterlassung klagen; ihn ggf. auch wegen Beleidigung anzeigen. Davon hast Du aber außer Scherereien nichts.

Eine Beschuldigung kann ich nicht erkennen; nicht jede Unmutsäußerung ist strafbar - auch nicht, wenn sie sachlich unbegründet ist. Wenn Dir der Käufer also sagt, Du würdest Schrott verkaufen, kannst Du das zur Kenntnis nehmen oder auch nicht. Strafbar ist es jedenfalls nicht.

Ich würde sagen, ignorier den Neurotiker einfach.

Eine Ehrverletzung sehe ich übrigens auch nicht, wenn er die Beleidigung nur Dir gegenüber geäußert hat. Was juckt es die Deutsche Eiche... Was anderes wäre es, wenn er Dich tatsächlich (!) in der Nachbarschaft diskreditiert, aber das hat er ja nur angedroht.

Die Bedrohung empfinde ich als "zu viel", aber vermutlich lohnt es sich auch da nicht, ein Faß aufzumachen. Vermutlich wird's sonst nur schlimmer.

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#2
 Von 
ba09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Meinung..
ja, vermutlich bringt es mir nicht wirklich was.
jedoch wenn mir jemand droht ich solle mich in acht nehmen und er hat leute engagiert die sich um mich kümmern... ist das keine bedrohung???
was muss dieser dann noch sagen?
und als missgeburt beleidigt zuwerden was ich auf band habe, reicht ebenfalls nicht aus um schmerzensgeld zu bekommen meinen sie?
tatsache ist, dass ich die starfanzeige egal ob wegen beleidigung oder bedrohung bei der polizei stellen muss, wenn ich dann jedoch schmerzensgeld möchte muss ich über einen anwalt gehen, oder? was ja bedeutet dass es mich in jedem falle schonmal geld und gebühren kostet, oder?
und was dabei raus kommt is eh fraglich... :-/
Vielen dank nochmal für die Antwort!

MfG

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#3
 Von 
Vitalier
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Abweichend von der Meinung von little-beagle handelt es sich bei den gefallenen Äußerung selbstverständlich um strafbare Beleidigungen. Auch und gerade, wenn diese Ihnen gegenüber geäußert werden.

Im Übrigen kommt je nach Beweggrund des Äußernden auch eine Nötigung in Betracht.
Neben einem bloßen Unterlassungsanspruch steht Ihnen bei einer gewissen Intensität, die hier wohl erreicht scheint, auch ein Entschädigungsanspruch in Geld zu.

Ob Sie diesen Weg gehen wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Ruhiger wird es dann jedenfalls kurzfristig wohl nicht. Gleichzeitig ist aber auch irgendwann mal Schluss mit Lustig.

Die durch das Mithören erlangte Zeugenaussage Ihrer Freundin dürfte allerdings unverwertbar sein. Das ist aber nicht unbedingt schlimm. Auch Ihre Aussage ist Beweismittel.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ba09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 13x hilfreich)

@Vitalier
Ok nun habe ich 2 Meinungen und muss mir selber überlegen ob ich diesen weg gehe, jedoch um ein Schmerzensgeld oder eine Entschädigung zu bekommen geht es nur über meinen Anwalt,oder?
und 2. muss ich diese Kosten dann selber tragen oder übernimmt das die RSV?
PS: Woraus können Sie erkennen dass der Mithörer meine Freundin gewesen sein soll?

Danke!

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Man muss a) strafrechtliche Seite (Anzeige) und b) zivilrechtliche Seite (Schmerzensgeld) trennen.
Beides läuft völlig unabhängig voneinander.

a) Natürlich handelt es sich um eine strafbare Beleidigung.
Man kann Anzeige bei der Polizei erstatten. Folge ist (im besten Fall), dass der Täter bestraft wird. Davon hat der Geschädigte (=du) aber nichts, außer vielleicht dem Gefühl der Genugtuung. Eine Anzeige bringt auch kein Schmerzensgeld.
Problem: Der Elan von Polizei und Staatsanwaltschaften ist bei (nicht-öffentlichen) Beleidigungen, die niemand außer den beiden betroffenen Personen selbst gehört hat, gering. Die Wahrscheinlichkeit das das Verfahren, welches durch die Anzeige gestartet wird, im Sand verläuft ist sehr hoch. Und dann fühlt sich der Täter erst recht bestärkt.

b) Man kann Unterlassung und Schmerzensgeld einklagen, das geht zwar auch ohen Anwalt, ist aber nicht zu empfehlen.
Problem: Schmerzensgeld bei rein verbalen Beleidigungen gibt nur in krassen Fällen. Und wenn doch, wirst du über die Höhe enttäuscht sein. Für den Anwalt musst du erstmal Vorkasse leisten und ob man es jemals vom Täter erstattet bekommt, steht in den Sternen.

Insgesamt wäre es unter Aufwand/Nutzen-Aspekten wahrscheinlich das beste, die Angelegenheit zu ignorieren.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich wurde von Vitalier missverstanden: Natürlich handelt es sich um strafbare Beleidigungen, das ist unstrittig. Daraus aber eine (relevante) Schmerzensgeldforderung herzuleiten sehe ich aber nicht.

Wenn der K nun in der Nachbarschaft rumläuft und erzählt wahrheitswidrig "der ba09 verkauft nur Mist und zockt die Leute ab" und daraufhin erfährst Du Nachteile (der Supermarkt verkauft Dir keine Milch mehr), DANN könnte ich mir eine Schadenersatzforderung (in relevanter Höhe) vorstellen. Das ist aber nicht geschehen - er hat das ja nur angedroht.

Also: Klar hat der K sich strafbar gemacht, Beleidigung, Bedrohung ist glasklar erfüllt.

drkabo hat es ja mittlerweile schon sehr gut zusammengefasst - sorry, wenn mein Posting da missverständlich war.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ba09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 13x hilfreich)

vielen dank an euch..
das ganze ist mir der weg wegen anzeige usw. nicht wert... egal welche geldstrafe er dann an den staat zahlen musst, bringt mir ja nichts, ausser eine genugtuung vom gewissen?

ich dachte nur einen schadenersatz aufgrund der drohungen einfordern zu können...

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>ich dachte nur einen schadenersatz aufgrund der drohungen einfordern zu können... <hr size=1 noshade>


Schadensersatz gibt es nur, wenn tatsächlich ein finanzieller Schaden entsteht, z.B. irgendwelche Mehrkosten, die durch die Drohung entstanden sind und die du sonst nicht gehabt hättest, oder ein entgangenes Geschäft, wo dir aufgrund der Drohungen ein finanzieller Gewinn durch die Lappen gegangen ist.

Was du wahrscheinlich meinst, ist Schmerzensgeld. Schmerzensgeld ist eine Kompensation für nicht-finanzielle Schäden. Wie der Name schon sagt, setzt Schmerzensgeld aber im Regelfall Schmerzen oder eine Gesundheitsschädigung voraus. Für eine Verletzung der Ehre gibt es nur in krassen Fällen Schmerzensgeld. Und da in Deutschland selbst bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden die Schmerzensgeldsätze eher niedrig sind, gibt es bei Ehrverletzungen - wenn überhaupt - nur wenig.

Faustregel: Beleidigungen, die sich "nur" zwischen Täter und Opfer abspielen, führen meist weder strafrechtlich noch zivilrechlich zu einem nennenswerten Ergebnis. Anders sieht es aus, wenn die Beleidigungen in der Öffentlichkeit gefallen sind, und zahlreiche unbeteiligte Personen die Beleidigung gehört haben. Sowas wird dann als schwerwiegender angesehen.



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