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Die Gründung der Europäischen Union

AFP VOM 23.1.2001 | Ratgeber - Europarecht | 73095 Aufrufe
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EU, Europäische, Gemeinschaften, Maastricht

Der Vertrag von Maastricht erweiterte die Kompetenzen der EWG auch auf nicht-wirtschaftliche Bereiche, wie z.B. Erziehung, Ausbildung, Gesundheit und Umwelt. Die so neu geschaffene EG wurde zusammen mit der EGKS und der EAG unter dem Dach der EU vereinigt.Verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen der Außen- und Sicherheitspolitik, sowie Justiz- und Innenpolitik wurde beschlossen.Des Weiteren beinhaltet der Maastricht-Vertrag die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion, die mit der Schaffung einer gemeinsamen Währung und Errichtung einer gemeinsamen Zentralbank der Mitgliedstaaten verbunden ist.


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