Ist eine Veränderung des Nebenkostenverteilungsschlüssels aufgrund einer Anweisung des Bauamtes ohne Zustimmung der Mieter möglich ?
Zum Beispiel:
In einem Dreifamilenhaus wird eine Wohnung wegen zu niedriger Deckenhöhe vom Bauamt offiziell stillgelegt. Sämtliche Nebenksten werden auf Basis der Gesamtwohnfläche des Hauses anteilig berechnet. Da die Gesamtwohnfläche nach Stillegung einer Wohnung nun niedriger ist, wird für die Nebenkostenabrechung nun der Verteilungsschlüssel geändert. Das bedeutet, daß sich nun die beiden verbliebenen Mietparteien die gesamten Nebenkosten teilen.
Ist ein solches Vorgehen rechtmäßig ?
Besten Dank für kompetete Ratschläge,
Guido
Änderung des Verteilungschlüssels der Nebenkosten
2. Dezember 2002
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Frage vom 2. Dezember 2002 | 15:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung des Verteilungschlüssels der Nebenkosten
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