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Die Gründung der Europäischen Union

AFP VOM 23.1.2001 | Ratgeber - Europarecht | 73094 Aufrufe
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EU, Europäische, Gemeinschaften, Maastricht

Das wirtschaftliche Integrationsprogramm wurde mit der Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erweitert.Ziel der EAG war es, Voraussetzungen für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien in Europa zu schaffen. Dabei ging es neben der Forschung und der Verbreitung technischer Kenntnisse auch um die Überwachung der Verwendung von Kernbrennstoffen zu friedlichen Zwecken. Außerdem wurde sämtliches spaltbares Material dem Eigentum der Gemeinschaft unterstellt. Staaten und Unternehmen können Nutzungsrechte erwerben.Die EWG bezweckte, eine Grundlage für den engeren Zusammenschluss der europäischen Staaten zu schaffen. Ihr Wirkungsbereich beschränkt sich, im Gegensatz zu dem der EAG und EKGS, nicht auf einen wirtschaftlichen Sektor, sondern ist allgemein angelegt worden.In den nächsten Jahren wurde daran gearbeitet, die gesamtwirtschaftliche Integration in Europa weiter auszubauen.


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