18j. Tochter hat Depression, Unterhalt und Kindergeld

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Martine76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
18j. Tochter hat Depression, Unterhalt und Kindergeld

Guten Abend,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Benötige dringend Informationen. Meine 18j. Tochter lebt bei mir. Ihr Vater zahlt seit der Scheidung Unterhalt für sie. Nun hatte sie vorletztes Jahr den Realschulabschluss mit Quali geschafft und ging zur weiterführenden Fachschule, bekam weiterhin Unterhalt vom Vater und Kindergeld. Sie sollte Fachabitur machen. Alles war soweit gut, dann begann ihre Erkrankung. Sie bekam schwere Depressions Schübe und kann seit November 2016 nicht mehr zur Schule gehen. Sie ist seitdem krank geschrieben und auf der Warteliste einer Jugendpsychologin.
Meine Fragen wären:
1. Muss ich das ihrem Vater mitteilen? Er lehnt den Kontakt zu seiner Tochter ab, weil, er sauer ist noch Unterhalt zahlen zu müssen. Das Gericht hatte ihn dazu verurteilt. Also wir haben keinerlei Kontakt zu ihm. Das müsste dann über meine Anwältin laufen.
2. Muss er weiterhin Unterhalt zahlen? Ich lebe von ALG 2, da ich chronisch krank bin und zur Zeit auch arbeitsunfähig. Ich gebe sozusagen den Naturalunterhalt und erledige alles für meine Tochter.
3. Die Schule hat mir nun ein Beurlaubungsformular geschickt, bis zu den Sommerferien soll sie da beurlaubt werden. Wie sieht das dann mit dem Kindergeld aus? Wird das bei einer Beurlaubung überhaupt noch gezahlt?

Bin total fertig. Weiß gar nicht mehr wie es weitergehen soll. Zumal ich auch noch viel jüngere Kinder habe, um die ich mich kümmern muss.
Kann mir bitte jemand meine Fragen beantworten? Danke

MfG Martine

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

zu 1.SIE natürlich nicht. Die volljährige Tochter muss mitteilen, dass sie aktuell keine Ausbildung mehr macht. So lange ein Urteil existiert in dem keine Begrenzung drinsteht ist dieses gültig und kann notfalls auch vollstreckt werden. Allerdings hat der Vater einen Anspruch auf Herausgabe, wenn eben keine Ausbildung gemacht wird. Notfalls könnte er dann sogar gegen das Urteil angehen. Ich würde dazu raten mit offenen Karten zu spielen und dem Vater die Erkrankung mitzuteilen und eine Lösung für den Unterhalt zu finden. Notfalls muss eben die Tochter Sozialleistungen beantragen. Aber dem Vater nichts zu sagen geht spätestens dann in die Hose, wenn dieser eine Schulbescheinigung oder Zeugnisse sehen will (auf die er ein Anrecht hat).

2. Jein. Für eine Übergangszeit von ca. 4 Monaten muss er weiterhin Unterhalt bezahlen. Danach eher nicht. Denn die Tochter geht keiner Ausbildung nach. Ob Unterhalt gezahlt werden muss, wenn das Kind psychisch krank ist, darüber kann man trefflich streiten. Meine Stieftochter ist da auch betroffen und in ihrem Fall wurde ein Unterhaltsanspruch verneint und sie auf das ALGII verwiesen.

3. Kindergeld kann weiterhin gezahlt werden. Allerdings muss man der Familenkasse die Unterbrechung der Ausbildung nachweisen und sie wird ein Gutachten einreichen müssen, das ihr bescheinigt, dass sie derzeit nicht ausbildungsfähig ist. Unterdiesen Umständen wird das KG weitergezahlt. Allerdings fragt dann die Familienkasse immer mal wieder nach dem Sachstand. Und nicht erschrecken, nach 6 Monaten bekommt man ein Formular, das man wegen der Behinderung eines Kindes ausfüllen muss. Für die Familienkasse ist jedes Kind über 18 behindert, wenn die Ausbildungsunfähigkeit länger als 6 Monate anhält

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn die Tochter zu krank ist, um einer Ausbildung nachzugehen, dann besteht der Unterhaltsanspruch weiterhin.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

@wirdwerden:

Jein. Zumindest nicht uneingeschränkt.
bzw, zu anderen Bedingungen.
Sie ist dann nicht mehr privilegiert und steht hinter minderjährigen Kindern und evtl. Ehefrauen oder Müttern.

Meine Stieftochter ist seit ca. 2 Jahren krank und Ausbildungsunfähig. Sie bekommt Sozialleistungen und Kindergeld. Ein Unterhaltsanspruch ggü.dem Vater wurde verneint, so lange sie keine Ausbildung beginnt. Auch das JC verlangt nichts von ihm.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

ich denke, das ist auch ein stück weit einzelfallabhängig. es gibt zb psychisch kranke, die rennen zum therapeuten, zum psychiater, besuchen kliniken, gehen in die reha usw. andere liegen den ganzen tag im bett, saufen, kiffen und tun rein gar nichts, um gesünder und (wieder) arbeitsfähig zu werden. denke, das spielt auch eine rolle da jedes kind ja irgendwo auch die pflicht hat dafür zu sorgen, dass es irgendwann nicht mehr bedürftig ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

ich denke, das ist auch ein stück weit einzelfallabhängig. es gibt zb psychisch kranke, die rennen zum therapeuten, zum psychiater, besuchen kliniken, gehen in die reha usw. andere liegen den ganzen tag im bett, saufen, kiffen und tun rein gar nichts, um gesünder und (wieder) arbeitsfähig zu werden. denke, das spielt auch eine rolle da jedes kind ja irgendwo auch die pflicht hat dafür zu sorgen, dass es irgendwann nicht mehr bedürftig ist.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Martine76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich recht herzlich für die Antworten. Es ist für uns eine schwierige Situation, weil wir eben nicht genau wissen, wie es weitergehen soll. Ich werde mich an die Caritas wenden, um mich da nochmal eingehend beraten zu lassen. Auch denke ich, dass es richtig ist, die Beurlaubung von der Schule zu beantragen bis Ende Juni. Zwischenzeitlich werde ich mich mit dem Sachbearbeiter des Jobcenters unterhalten, wie es rechtlich jetzt aussieht. Ich denke mal, die sind jetzt erster Ansprechpartner, evtl. noch meine Anwältin. Ich denke nicht, dass sie die Schule beenden kann. Aber was danach kommt weiß ich auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Schau mal in §§ 1601 ff BGB . Ich denke mal, nach Deinen Schilderungen hier, dass die Tochter im Augenblick arbeits/ausbildungsunfähig ist. Dann hat der Vater weiter zu zahlen.

wirdwerden

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