170 km/h in 120er Zone - BAB 10 - Fahrverbot in Bußgeld umwandeln

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb468007-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
170 km/h in 120er Zone - BAB 10 - Fahrverbot in Bußgeld umwandeln

Hallo Leute,

manchmal erwischt es auch einen Ordnungshüter und somit muss ich mich nun auch mit einem sehr bekannten Problem herumschlagen:

Ich wurde vermutlich mit 170 km/h (GPS - 180 km/h auf dem Tacho mit Tempomat) in einer 120er Zone auf der BAB 10 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder / KM 76,0 geblitzt.
Ich war mir eigentlich relativ sicher, dass dort eine Beschränkung auf 120 bei Nässe gilt, allerdings bin ich die Strecke auch zum ersten Mal gefahren. Es war jedoch heute bestes Wetter und da macht es aus einem mobilen Blitzer auf einmal "Bling".

Ich gehe nun davon aus, dass dort eine Beschränkung auf 120 galt.

Problem ist nun, dass mir ein Fahrverbot von einem Monat droht.
Ich bin jedoch beruflich in doppelter Hinsicht auf das Führen von Fahrzeugen angewiesen:
1. Die tägliche Wegstrecke von 150 km zu meiner Dienststelle kann ich nicht mit dem Auto zurück legen.
2. Als Polizeibeamter muss man in der Lage sein, ein Auto zu führen, um seinen hoheitlichen Aufgaben nachzukommen.

Meine Frage lautet nun: Ist es möglich, dass Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln bzw macht es Sinn, es zu versuchen?

Meine Argumente wären die folgenden:

1. Ich besitze seit 2009 meine Fahrerlaubnis und wurde noch nie geblitzt.
2. Ich habe somit auch noch keine Punkte in Flensburg gesammelt.
3. Die Strecke bin ich zum allerersten Mal gefahren, da ich ursprünglich aus NRW komme und nur zu einem Tropical Islands-Besuch unterwegs war.
4. Auch meiner Freundin ist nicht aufgefallen, dass dort eine Begrenzung auf 120 vorgelegen hat. Und die hätte mich richtig zur Sau gemacht, wenn ich schneller als erlaubt gefahren wäre.
5. Und die oben aufgeführten beiden Punkte, dass ich auf das Führen von Fahrzeugen angewiesen bin.

Lohnt es sich, da gegebenenfalls gegen anzugehen?

Gruß
Tobi

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb468007-83):
Ich gehe nun davon aus, dass dort eine Beschränkung auf 120 galt.

Das sollte man mal verifizieren.



Zitat (von fb468007-83):
Die Strecke bin ich zum allerersten Mal gefahren, da ich ursprünglich aus NRW komme und nur zu einem Tropical Islands-Besuch unterwegs war.

Man hätte also besonders umsichtig fahren müssen, da unbekannte Strecke.



Zitat (von fb468007-83):
1. Die tägliche Wegstrecke von 150 km zu meiner Dienststelle kann ich nicht mit dem Auto zurück legen.

Dann wäre das ja bei einem Fahrverbot nicht relevant?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb468007-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Punkt 1
Lässt sich natürlich nicht zu 100 % verifizieren, allerdings ist mir wenige Meter später ein 120-Schild mit einer darunter liegenden Meter-Angabe aufgefallen. Deshalb vermute ich, dass ich bei dem vorherigen Schild von "bei Nässe" ausgegangen bin.

Punkt 2
Grundsätzlich richtig, da stimme ich dir absolut zu. Allerdings handelt es sich um ein 3-Spuriges Autobahnstück ohne jegliche Straßenschäden oder Kurzen, die weitestgehend leer war, sodass eine Gefährdung meinerseits ausgeschlossen wurde und ein schnelles erreichen des Tropical Islands mein Primärziel war. Allerdings im Rahmen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit!

Punkt 3
Ich korrigiere mich selber: Ich kann nicht mit dem Zug fahren und bin deshalb auf ein Auto angewiesen. So war es gemeint.

Das, das ganze falsch war und ich einen Fehler begangen habe, dazu stehe ich absolut und bin gerne bereit, die jeweilige Strafe zu bezahlen. Ich habe das Schild übersehen und ich habe das Auto gefahren, also bin ich Schuld. Mein Problem ist eher das Fahrverbot und deshalb meine Frage bezüglich einer Umwandlung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb468007-83):
Lässt sich natürlich nicht zu 100 % verifizieren,

Unterschätze nie die Macht des Internet.
Allerdings müsste man dann mal wissen, wo genau das "Blitzdings" war



Zitat (von fb468007-83):
odass eine Gefährdung meinerseits ausgeschlossen wurde

Es ging weniger um die Gefährdung als um die Wahrnehmung der Beschilderung.
Von dahher wäre das eher suboptimal als Verteidigung.



Zitat (von fb468007-83):
Mein Problem ist eher das Fahrverbot und deshalb meine Frage bezüglich einer Umwandlung.

Reine Entscheidung der Gerichtes und deshalb ein Art "Glücksspiel".

Besser wäre es daher die Messung selbst vom Tisch zu bekommen.



Zitat (von fb468007-83):
Das, das ganze falsch war und ich einen Fehler begangen habe,

Steht noch gar nicht fest. Siehe die Geschichte bei Köln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
BAB 10 in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder / KM 76,0 geblitzt.


Das ist zwischen Ludwigsfelde-West und Ludwigsfelde-Ost

Kann es sein, dass es sich dabei um diesen Blitzer handelt?
http://www.blitzer.de/blitzer/1766774/pictures

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#5
 Von 
fb468007-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh

Ja genau, das müsste dazwischen gewesen sein und ja, dass waren "glaube ich" auch die Blitzgeräte von dem Foto.

Jetzt mach mich aber nicht schwach und sag mir, dass da für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen auch nur 80 gilt?

-- Editiert von fb468007-83 am 16.06.2017 16:14

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Jetzt mach mich aber nicht schwach und sag mir, dass da für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen auch nur 80 gilt?


Wie kommst Du jetzt da drauf? Weil da so ein Schild steht? Das ist doch kein offizielles Verkehrsschild und soll nur das bekräftigen, was sowieso gilt, nämlich dass LKW >3,5t nicht schneller als 80 km/h fahren dürfen.

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#7
 Von 
fb468007-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir durchaus bewusst, ich war nur einfach gerade geschockt, wenn ich ehrlich bin

Hast du zufällig irgendwelche Erkenntnisse, ob dort definitiv nur 120 gilt?

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ich bin da zwar schon mal lang gefahren, aber kenne mich da auch nicht wirklich aus.

Da kann ich mich nur darauf verlassen, dass
a) die Angaben auf der verlinkten Seite stimmen
b) der Blitzer da nicht stehen würde, wenn da nicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung gelten würde

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#9
 Von 
fb468007-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was stehen denn für Infos auf der Website, ich kann mir explizit nur das Bild anschauen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
ich kann mir explizit nur das Bild anschauen


Merkwürdig, aber vielleicht ist dieser Link besser:
http://www.blitzer.de/1766774-Geschwindigkeitskontrolle-in-A10+Berliner+Ring,Ludwigsfelde

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Falls der Link auch nicht gehen sollt, da gilt 120km/h

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#12
 Von 
ratsuchend16
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb468007-83):

3. Die Strecke bin ich zum allerersten Mal gefahren, da ich ursprünglich aus NRW komme und nur zu einem Tropical Islands-Besuch unterwegs war.


Das ist keine Entschuldigung und wird als Argument wohl eher gegen Dich verwandt, da man daraus schliessen kann, dass Dir Verkehrszeichen egal sind und Dir so etwas wohl öfter passiert.

Zitat (von fb468007-83):

4. Auch meiner Freundin ist nicht aufgefallen, dass dort eine Begrenzung auf 120 vorgelegen hat. Und die hätte mich richtig zur Sau gemacht, wenn ich schneller als erlaubt gefahren wäre.


Du fährst, nicht Deine Freundin. Von daher auch ein Argument, welches absolut irrelevant ist.


Punkt 3 und 4 würde ich also an Deiner Stelle nicht aufführen, um ein Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln, denn das dürfte nach hinten losgehen! :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zunächst einmal sollte man abwarten, welche Überschreitung tatsächlich vorgeworfen wird. Es kann sein, dass der Blitzer noch im Probebetrieb zum Einmessen war oder dass abzüglich Toleranz doch "nur" 160km/h herauskommen und man haarscharf am Fahrverbot vorbei schrammt.

Wenn beides nicht der Fall ist, dann unbedingt einen Anwalt einschalten um versehentliche Eigentore zu vermeiden.

Außerdem sollte geprüft werden, ob man das Fahrverbot nicht mit Urlaub zusammen legen kann, denn schließlich hat man 4 Monate Zeit zur Abgabe des Führerscheins.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb468007-83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So, auf dem Rückweg vom Tropical Islands haben wir uns die Strecke nochmal angeschaut. Es gilt 120 und ich habe meinen Fehler auch erkannt:
Zuerst steht ein Schild 120 mit dem Zusatz "Bei Nässe", dass nächste Schild ist allerdings 120 mit dem Zusatz "Wegen Unfallgefahr". Aufgrund von Form und Farbe der Zusatzschilder hat mir mein Gehirn im Eifer des Gefächts wohl einen Streich gespielt und ist weiterhin von "Bei Nässe" ausgegangen.

Aber naja, jetzt bleibt nur hoffen und notfalls der Anwalt

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