17° C in der Wohnung

3. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)
17° C in der Wohnung

Hallo,

mal wieder eine Frage:
Die Heizperiode ist zwar eigentlich vorbei, aber wir haben hier trotzdem nur 17° im Wohnzimmer.
Duschen ist inzwischen schon eine Zumutung, weils einfach zu kalt im Badezimmer ist.

Nun war heute zufällig der Vermieter im Haus und der wird einem (rotzfrech) sagen, man soll sich doch einfach einen Radiator kaufen, soll doch ab Sonntag wieder wärmer werden.... Wir sind echt bedient!
Der laberte dann was von "ist eh kein Öl mehr da, kann die Heizung also eh nicht einschalten, sonst gibts auch kein warmes Wasser mehr", "waren in den letzten 7 Monaten ja schon 9000 Liter Heizöl" (bei 5 Wohnungen zwischen 90 und 150 qm!), "wird ja viel zu teuer, wenn man die Heizung jetzt einschalten würde" (die NK müssen WIR zahlen, nicht er!), "kaufen Sie sich einen Radiator und lassen Sie den mal zwei Stunden laufen, wird billiger".... und noch so ein paar Sprüche.

Muß dazu sagen, dass wir im EG wohnen und eine komplette Nordausrichtung haben, hier also auch die Sonne (wenn sie denn scheinen würde), keine "Abhilfe" schaffen kann.

Auch die Mieter über uns haben den Vermieter wg. der Heizung angesprochen, denen hat er den gleichen Mist erzählt.

Im Moment haben wir draußen gerade mal 9°, die Höchsttemperatur heute lag bei 13°. Definitiv kalt, aber den Vermieter interessiert das nicht.

Was tun, welche Möglichkeiten haben wir?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr.Watson
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

eigentlich steht alles hier

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

"waren in den letzten 7 Monaten ja schon 9000 Liter Heizöl" (bei 5 Wohnungen zwischen 90 und 150 qm!)
Hach - da werden die Einfamilienhausbewohner neidisch werden ;-)
Ja es stimmt schon, was man überall nachlesen kann > der Winter 2012/2013 war echt sehr sehr kalt und das auch ungewöhnlich lange.
Aber das ist natürlich kein Argument, dafür, dass der Vermieter kein Heizöl nachkauft und deswegen darf auch nicht die Heizung kalt bleiben

Hier steht's noch etwas ausführlicher und konkreter zum Vorgehen und zur Mietminderung:
http://www.mietrecht-einfach.de/muster-maengelanzeige-und-mietminderung.html

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#3
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat:
"waren in den letzten 7 Monaten ja schon 9000 Liter Heizöl" (bei 5 Wohnungen zwischen 90 und 150 qm!)

Hach - da werden die Einfamilienhausbewohner neidisch werden ;-)


Und ich muß mich sogar korrigieren, es sind 7 Wohnungen!
Grob überschlagen sind das hier 1000qm Wohnfläche und 9000 Liter.

Ich hab selbst mal in einem gemieteten EFH gewohnt, 1500 Liter im Jahr bei 200qm WF, davon waren 1000 Liter nur in den Wintermonaten.
Von daher finde ich dieses Gejammer des VM echt zum kotzen!

Drei Mal war im letzten Winter das Heizöl leer und die Temperatur in der Wohnung sank innerhalb weniger Stunden auf unter 15°C. Wurde, nachdem ihm das mindestens drei Mieter gemeldet haben, ja am gleichen Tag nachgeliefert, aber um die Wohnung wieder hochzuheizen brauchte es ein paar Stunden.
Passen ja auch nur 2000 Liter in den Tank.... den großen Tank (10000 Liter) hat er ja abgeklemmt....

Werd ihm wohl die rechtliche Lage mal ausdrucken und in die Hand drücken.

Die Pflichten seiner Mieter kennt der Typ ja sehr genau, aber seine Pflichten als Vermieter.... da hapert es leider ziemlich.

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-- Editiert Frau Mahlzahn am 04.05.2013 12:15

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass es natürlich richtig ist, dass man es von den Temperaturen und nicht von Kalender abhängig machen muss, wann die Heizung abgestellt wird...... lohnt es sich jetzt wegen der paar Tage noch ein Fass aufzumachen?
Es soll tatsächlich morgen wärmer werden und mit ein bisschen Glück wirds dieses Jahr dann endlich mal wieder bis September so bleiben.

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#5
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

quote:
Mal abgesehen davon, dass es natürlich richtig ist, dass man es von den Temperaturen und nicht von Kalender abhängig machen muss, wann die Heizung abgestellt wird...... lohnt es sich jetzt wegen der paar Tage noch ein Fass aufzumachen?
Es soll tatsächlich morgen wärmer werden und mit ein bisschen Glück wirds dieses Jahr dann endlich mal wieder bis September so bleiben.


Also für's Allgäu sagt mir wetter.com für meine Gegend an, dass am Mittwoch mit 20° der wärmste Tag der Woche wird. Ansonsten bewegt sich das hier so zwischen 13° und max. 18° tagsüber, Nachts zu den Eisheiligen dann sogar runter bis auf -1°

Finde ich jetzt nicht unbedingt soooo warm. Zumal hier, wie gesagt, nicht ein Sonnenstrahl reinkommt! Das ist nicht zu unterschätzen, wie kalt es dadurch ist.

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-- Editiert Frau Mahlzahn am 04.05.2013 20:16

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was spricht denn - rein praktisch - dagegen zusammen zu legen und selbst 500 Liter zu bestellen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Da spricht leider dagegen, dass oben eine Mieterin wohnt, der es warm genug ist und die da nicht mitmachen würde. Leider.

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Dürfen Mieter einfach mal so eben an die Heizungsanlage eines Hauses?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Dürfen Mieter einfach mal so eben an die Heizungsanlage eines Hauses?

Warum sollten die denn da drangehen? Das macht alles der Fahrer vom Tankwagen, jedenfalls kenne ich das so ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Aber muss man danach nicht so ne Heizungsanlage wieder anwerfen?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Also das Ding nach einer Wartezeit wieder anzuschmeißen ist nicht das Problem - das mußten wir im Winter öfter mal machen, weil das Ding einfach mal ausgegangen ist. Ist bei dem Teil leider normal. Leider will sich kein Techniker aus dem weiteren Umkreis das Ding ansehen, wenn der VM nicht vorher zahlt. Der ist hier leider nicht besonders "angesehen", ohne Vorkasse oder Barzahlung macht hier kein Handwerker mehr den Finger krum, weil sie wissen, dass sie ihrem Geld monatelang hinterher rennen.....

Wir hatten hier Wochenlang auch kein Licht im Hausflur (Taschenlampe war Pflicht), weil irgendwo in der Elektrik ein Fehler ist und laufend die Sicherung rausfliegt, aber kein Elektriker ohne Vorleistung an die Arbeit geht.

Es gibt hier im Haus auch nur zwei Mieter, die schon länger als zwei Jahre hier wohnen! Alle anderen sind innerhalb kürzester Zeit wieder ausgezogen - warum dürfte klar sein.
Diese beiden "Langzeitmieter" warten übrigens seit 1,5 Jahren auf die Rückzahlung aus ihrer Nebenkostenabrechnung - auch die zahlt der VM einfach nicht aus.

Wir werden wohl dazu übergehen wirklich ALLES über den Mieterverein regeln zu lassen. Mal sehen ob wir dann die Kündigung im Briefkasten haben. Sowas kann der Kerl nämlich gar nicht leiden :grins:

Normal ist hier ja auch, dass man im Winter mal ohne Fernsehempfang dasitzt (auch mal ne Woche oder länger), weil die Schüssel auf dem Dach (lt. Bausachverständigem) völlig falsch montiert ist. Die schneit so ein, dass sie nicht mal mehr zu sehen ist. Will man Fernsehen (alle Mieter im Haus sind betroffen, ist eine "Hausschüssel", die vom VM bereitgestellt wird), dann muß ein Mieter auf's Dach klettern und die freischaufeln - den VM interessiert das nämlich nicht.

Ach ja, ich hör' erstmal auf, sonst wird das noch länger....

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Mängel muss man gerichtsfest reklamieren, nach fruchtlosem verstreichen der Frist erfolgt die Ersatzvornahme mit Verrechnung über die Miete.

Gleiches gilt für die Schulden des Vermieters, gerichtsfest mahnen, nach fruchtlosem verstreichen der Frist gerichtlich Beitreiben.

Bezüglich des Fernsehempfangs, Vermieter abmahnen.
Nach fruchtloser Abmahnung Ansprüche gerichtlich durchsetzen oder Ersatzvornahme mit Verrechnung über die Miete.



Die Leute erweisen sich meist als extrem lernfähig wenn es an den Geldbeutel geht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Gleiches gilt für die Schulden des Vermieters, gerichtsfest mahnen, nach fruchtlosem verstreichen der Frist gerichtlich Beitreiben.

Auch in dem Fall sollte eine Verrechnung mit der Miete möglich sein.

Alle Mieter sollten die Temperaturen in ihrer Wohnung messen, gleichzeitig dem Vermieter den Mangel nachweisbar melden und die Miete entsprechend mindern. Machen das alle Mieter kommt ein bisschen was zusammen. Davon wird es zwar auch nicht wärmer, aber der Vermieter sieht so, dass sich die Leute wehren.
Bei einem derartig klammen Vermieter würde ich ausserdem jedem Mieter dringend raten den Vermieter mal zu einem Kautionsnachweis aufzufordern.

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#14
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja, wird einem hier wohl leider nichts anderes übrig bleiben.

Haben hier gerade mit drei anderen Mietparteien gequatscht, was da so zutage tritt.....
Werden demnächt ALLES als Hausgemeinschaft schriftlich an ihn einreichen und dann über den Mieterverein gehen. Scheint ja nicht anders zu fruchten.

Das Härteste:
Die Mieter über uns sind zum 1.5. gerade erst eingezogen, haben ihre ganze Habe erstmal in die Wohnung gestellt und sind dann in (den schon im Herbst gebuchten) Urlaub gegangen.
Sie hatten die Küche von der Vormieterin abgelöst, allerdings ohne einen sauteuren Kaffeesautomaten. Den wollte der Vermieter dann nehmen.

Als die aus dem Urlaub zurückkommen ist besagter Kaffeeautomat weg!
Der VM war während deren Abwesenheit in der Wohnung und hat sich das Teil geholt! Hat er (natürlich) auch zugegeben.
Für mich ist das ganz klar Hausfriedensbruch und ich hätte SOFORT Anzeige erstattet! Haben die neuen Mieter nicht gemacht, weil sie keinen Ärger wollten.
Jetzt sind sie schlauer, aber nun isses leider zu spät.

Also wenn der VM mit einem Schlüssel einfach in meine Wohnung geht, dann raucht es wirklich! DAS geht echt gar nicht!

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#15
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

"Mal sehen ob wir dann die Kündigung im Briefkasten haben"
Das geht ja nur, wenn ihr ihm einen der gesetzlichen Gründe für eine Kündigung liefert. Das korrekte Vorgehen zur Mietminderung wisst ihr ja nun.
Der Gesetzgeber gibt dem Mieter noch ein weiteres Druckmittel in die Hand, das sehr selten erwähnt wird > zusätzlich zum Mietminderungsrecht gibt es noch ein Zurückbehaltungsrecht
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma.htm
http://www.pnhr.de/veroeffentlichungen/newsletterarchiv/rechtstipps/article/zurueckbehaltungsrecht-des-mieters-bei-maengel-des-mietobjekts/

Mein letzter Vermieter war auch einer von der Sorte, dem man erst ordentliches Benehmen beibringen muss. Und das hatte letztendlich Wirkung.

Auch bei uns wird es tagsüber inzwischen angenehm warm, das ändert aber nichts daran, dass wir abends/morgens im Bad noch heizen.
Warum nehmt ihr euren Vermieter nicht einfach wörtlich > besorgt Euch ein öl-/heizungsanlagen-unabhängiges Heizgerät (Lüfter, Strahler) für's Bad und macht hinsichtlich der Anschaffungskosten von Eurem Ersatzanspruch gebrauch (Aufrechnung bei der nächsten Mietzahlung, vorher ankündigen). Die Stromverbrauchskosten gehen auf Eure Kappe, dafür spart ihr ja Öl. Damit hättet ihr es ohne Riesenaufwand und ohne Mehrkosten für Euch ruckzuck behaglich. Mietminderung bringt das ja nicht.

Die Dinger sind gar nicht mal schlecht - z.B. auch wenn man in der Übergangszeit nur wegen des Bads die Zentralheizungsanleige nicht anwerfen WILL.
http://www.amazon.de/infrarot-heizstrahler-bad-K%C3%BCche-Haushalt/s?ie=UTF8&keywords=infrarot%20heizstrahler%20bad&page=1&rh=n%3A3167641%2Ck%3Ainfrarot%20heizstrahler%20bad

-- Editiert Lolle am 05.05.2013 13:41

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke für die Links Lolle, liest sich sehr interessant. Wollen doch mal sehen, ob man dem Kerl nicht doch noch Manieren beibringen kann :grins:

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Der VM war während deren Abwesenheit in der Wohnung und hat sich das Teil geholt!

Alte Grundregel: Neue Wohnung - neues Schloss.



quote:
Also wenn der VM mit einem Schlüssel einfach in meine Wohnung geht, dann raucht es wirklich! DAS geht echt gar nicht!

Dem lässt sich ja für rund 30 EUR recht problemlos vorbeugen.





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"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DerBonner
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen,

ich hatte auch das Problem, dass es bei mir immer kalt war. Nachdem ich die Miete gemindert habe, hat die HV endlich was unternommen :)

quote:
Manche Leute haben gerne kalte Füße. Liegt die Temperatur in der Wohnung dann bei 17 Grad Celsius, ist die Wohnqualität beeinträchtigt. Unter Umständen leidet sogar die Gesundheit, insbesondere wenn Kleinstkinder oder ältere Menschen betroffen sind.

Auch wenn es sich wie eine Selbstverständlichkeit anhört: Jeder Mieter hat das Recht auf eine warme und bewohnbare Wohnung. Der Vermieter muss in der Wohnung zumindest für die allgemein übliche Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April eine Behaglichkeitstemperatur gewährleisten.

Der Vermieter muss Sorge tragen, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert (OLG Dresden WuM 2002, 541). Diese an sich selbstverständliche Verpflichtung ergibt sich bereits aus dem Mietvertrag, auch wenn dort keine bestimmte Mindesttemperatur zugesichert ist.


Quelle: http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-einer-temperatur-von-17-grad-in-der-wohnung/

Wenn du auf die Seite gehst, erfährst du genau was du tun musst um die Mietminderung durchsetzen zu können.
Das Problem wird nur sein, dass wir jetzt außerhalb der verpflichtenden Heizperiode sind :/

Ich wünsche dir aber trotzdem gutes gelingen!

LG,

DerBonner

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