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17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur

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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur

quote:
Hier liegt natürlich die Gefahr in erster Linie in der PayPal Zahlung.

Das dieses Geschäft nicht über eBay gelaufen ist sehe ich hier nicht das Problem des "Käuferschutzes"

quote:
Wir sind deshalb auf die Aussage einer unabhängigen dritten Partei (beispielsweise eines Fachhändlers) angewiesen, die bestätigt, dass die Ware defekt ist oder erheblich von der Produktbeschreibung abweicht.


Quelle

Da ja keine Produktbeschreibung in dem Sinne existiert, gibt es ja auch keinen Anhalt für die Beschaffenheit der Ware.
Der Verkäufer könnte ja auch das Angebot beendet haben weil die Ware beschädigt worden ist und dann als B-Ware verkauft haben.

Es steht hier imho Aussage gegen Aussage, es sei den eine Seite fährt Zeugen auf.

Frage: War der Versand versichert, dann sofort dem Transportunternehmen den Schaden melden, denn das muss der Käufer erstmal die Ware incl. Verpackung vorlegen.

Gerade Steelbooks können auch bei unsachgemäßer Verpackung und/oder Behandlung verbeulen.

Nebenbei bemerkt 550 Euro für 17 Filme ist ja fast Neupreis.


Gruss
Fulgora




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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

-- Editiert am 27.07.2010 18:34


von Fulgora am 27.07.2010 18:33
Status: Philosoph (704 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
quote:
Da ja keine Produktbeschreibung in dem Sinne existiert, gibt es ja auch keinen Anhalt für die Beschaffenheit der Ware.
Der Verkäufer könnte ja auch das Angebot beendet haben weil die Ware beschädigt worden ist und dann als B-Ware verkauft haben.

Dazu gibt es ja den E-Mail-Verkehr und wenn da keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurde, gilt eben die Beschreibung der eBay-Auktion.

"Ich nehme ihr Angebot an, wir unterhalten uns noch über den Preis, wenn wir uns einigen, machen wir das Geschäft außerhalb eBays".

Aber du hast Recht, was PayPal betrifft. Tatsächlich fand der Kauf außerhalb der Plattform statt. Und da wäre PayPal nur hinzuzuziehen, wenn der Artikel nicht versendet worden wäre, nicht wenn er nicht der Beschreibung entsprach. Also Entwarnung!

quote:
13.2 Sonstige Online-Käufe. Auch wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay mit PayPal bezahlt und Sie den Artikel nicht erhalten haben, können Sie uns dies über die Seite "Konfliktlösungen" melden. Es gelten dieselben Fristen wie in der Käuferschutzrichtlinie. PayPal wird aber keine Entscheidung in Fällen treffen, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder es sich um eine persönliche Zahlung handelt.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE#13.%20PayPal%20Buyer%20Protection

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von bogus1 am 27.07.2010 18:47
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
@Bogus1
Sry stimmt, ich dachte das ich was von Telefonaten gelesen hätte.


Aber ist das ganz sicher das die Transaktion nicht schon als "abweichenden Vereinbarung" gilt wenn es ausserhalb von eBay zum Geschäft kommt und somit die Artikelbeschreibung nicht mehr zum tragen kommt?

Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"


von Fulgora am 28.07.2010 04:17
Status: Philosoph (704 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
quote:
Aber ist das ganz sicher das die Transaktion nicht schon als "abweichenden Vereinbarung" gilt wenn es ausserhalb von eBay zum Geschäft kommt und somit die Artikelbeschreibung nicht mehr zum tragen kommt?


eBay ist zunächst doch nur die Plattform, auf der ein Angebot eingestellt wird und Verträge geschlossen werden. Natürlich steht es den Vertragspartnern frei, im Nachhinein Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Aber das muss dann explizit vereinbart werden.

quote:
bb)
Dem steht nicht entgegen, dass die Sitzheizung in dem schriftlichen Kaufvertragsformular vom 01.12.2006, das von dem Sohn des Klägers und dem Beklagten unterzeichnet worden ist, keine Erwähnung gefunden hat. Die Kaufvertragsparteien haben insoweit keinen neuen Kaufvertrag mit ausschließlich dem in dem Formular niedergelegten Inhalt mit der Folge geschlossen, dass der im Rahmen der Ebay-Auktion geschlossene Kaufvertrag nebst den darin enthaltenen Beschaffenheitsangaben gegenstandlos werden sollte. Vielmehr änderte diese Erklärung lediglich den zuvor geschlossenen Kaufvertrag ab, soweit dort abweichende Angaben enthalten waren, was jedoch in Bezug auf die Sitzheizung nicht der Fall war.

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Kaufvertragsparteien den Inhalt des Kaufvertrags nach Maßgabe der Ebay-Beschreibung durch die Vereinbarung vom 01.12.2006 in einem derart gravierenden Maße abändern wollten. Statt dessen sollten die grundsätzlichen Eckdaten und Rahmenbedingungen des bei eBay geschlossenen Kaufvertrags beibehalten und lediglich modifiziert werden.


LANDGERICHT BIELEFELD Aktenzeichen: 21 S 170/07

Hier wurde allerdings ein Vertrag über eBay geschlossen und im Nachhinein ein Mustervertrag aufgesetzt, was in unserem Fall nicht so war.

Allerdings sind beide Vertragspartner eBay-Mitglieder, sonst hätte ein Kontakt gar nicht zustande kommen können.

Wenn aber keinerlei Abstriche gemacht wurden, kann man davon ausgehen, dass beide Vertragspartner die eBay-Beschreibung konkludent als verbindlich betrachtet haben, hätte sich am Zustand der Ware irgendetwas verändert, hätte der Verkäufer dies explizit erwähnen müssen. Es wurde nur noch über den Preis verhandelt.

Der Verkäufer wusste, dass seine Angebotsbeschreibung verbindlich war, ansonsten hätte er sie ändern müssen. Diese Angebotsbeschreibung wird auch nicht schon deshalb unverbindlich, weil der Vertrag außerhalb eBays geschlossen wurde. Sie wurde konkludent zum Vertragsinhalt.







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-- Editiert am 28.07.2010 08:08


von bogus1 am 28.07.2010 08:07
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
Guten Tag,


erst einmal vielen dank für eure Unterstützung!

Der Käufer möchte nun einen Anteil von 150,00 Euro zurückhaben.

Ich habe ihm mitgeteilt, dass die Ware nicht "verbeult" war als ich sie losgeschickt hatte.
Ich hatte die Steelbooks alle in einem Luftpolsterumschlag gepackt, um Schäden zu vermeiden. Zzgl. wurden Sie noch in einer stabilen Klarsichtfolie untergebracht. Als ich das Paket verschließen wollte, bzw. zukleben wollte, war das Paket "randvoll" was bedeutet, das ca 1,5 cm Platz nach oben war.
Eventeuell wurde vom Transportunternehmen (DPD) unsachmäßig mit dem Paket umgegangen, eventeull wurden ja schwere Pakete auf mein versendetes heraufgestellt und es sind somit die Beulen entstanden.
Aber dafür kann ich ja nichts...


Oder wie seht ihr das?

Danke im Voraus für eure Hilfe!!

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-- Editiert am 29.07.2010 13:01


von Matthias-Mw am 29.07.2010 13:00
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
Natürlich wäre noch abzuwägen, ob du eine geeignete Verpackung / Karton genommen hast und diesen so gepackt hast, dass nichts ruckelt, rumfliegt und genügend Abstand zu den Außenwänden ist.

Pakete müssen gewisse Standards erfüllen

Guckst du hier :-)
http://www.dhl.de/content/de/de/paket/geschaeftskunden/verpackung-versand/verpackungshinweise.html

Bei einer Schadensanzeige sollte man sich bei Paketdiensten beeilen bzw. diese direkt dem Fahrer mitteilen bei Anlieferung. Das hätte der Käufer wenns einen Schaden an der Verpackung gibt gleich tun sollen.

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"


von jurafrog am 29.07.2010 13:22
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
quote:
Ich habe ihm mitgeteilt, dass die Ware nicht "verbeult" war als ich sie losgeschickt hatte.
Ich hatte die Steelbooks alle in einem Luftpolsterumschlag gepackt, um Schäden zu vermeiden.

hat der Käufer denn überhaupt einen Versandschaden reklamiert? Hat er Fotos geschickt von einem beschädigten Paket, insbesondere von beschädigter Ware?

Oder sind wir immer noch im Stadium, dass der Käufer nur behauptet, die Ware wäre beschädigt und er würde sich freuen, wenn man mal EUR 150,00 locker machen würde?

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von bogus1 am 29.07.2010 18:29
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