quote:
Hier liegt natürlich die Gefahr in erster Linie in der PayPal Zahlung.
quote:
Wir sind deshalb auf die Aussage einer unabhängigen dritten Partei (beispielsweise eines Fachhändlers) angewiesen, die bestätigt, dass die Ware defekt ist oder erheblich von der Produktbeschreibung abweicht.
quote:Dazu gibt es ja den E-Mail-Verkehr und wenn da keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurde, gilt eben die Beschreibung der eBay-Auktion."Ich nehme ihr Angebot an, wir unterhalten uns noch über den Preis, wenn wir uns einigen, machen wir das Geschäft außerhalb eBays".Aber du hast Recht, was PayPal betrifft. Tatsächlich fand der Kauf außerhalb der Plattform statt. Und da wäre PayPal nur hinzuzuziehen, wenn der Artikel nicht versendet worden wäre, nicht wenn er nicht der Beschreibung entsprach. Also Entwarnung!
Da ja keine Produktbeschreibung in dem Sinne existiert, gibt es ja auch keinen Anhalt für die Beschaffenheit der Ware.
Der Verkäufer könnte ja auch das Angebot beendet haben weil die Ware beschädigt worden ist und dann als B-Ware verkauft haben.
quote:https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE#13.%20PayPal%20Buyer%20Protection
13.2 Sonstige Online-Käufe. Auch wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay mit PayPal bezahlt und Sie den Artikel nicht erhalten haben, können Sie uns dies über die Seite "Konfliktlösungen" melden. Es gelten dieselben Fristen wie in der Käuferschutzrichtlinie. PayPal wird aber keine Entscheidung in Fällen treffen, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder es sich um eine persönliche Zahlung handelt.
quote:
Aber ist das ganz sicher das die Transaktion nicht schon als "abweichenden Vereinbarung" gilt wenn es ausserhalb von eBay zum Geschäft kommt und somit die Artikelbeschreibung nicht mehr zum tragen kommt?
quote:
bb)
Dem steht nicht entgegen, dass die Sitzheizung in dem schriftlichen Kaufvertragsformular vom 01.12.2006, das von dem Sohn des Klägers und dem Beklagten unterzeichnet worden ist, keine Erwähnung gefunden hat. Die Kaufvertragsparteien haben insoweit keinen neuen Kaufvertrag mit ausschließlich dem in dem Formular niedergelegten Inhalt mit der Folge geschlossen, dass der im Rahmen der Ebay-Auktion geschlossene Kaufvertrag nebst den darin enthaltenen Beschaffenheitsangaben gegenstandlos werden sollte. Vielmehr änderte diese Erklärung lediglich den zuvor geschlossenen Kaufvertrag ab, soweit dort abweichende Angaben enthalten waren, was jedoch in Bezug auf die Sitzheizung nicht der Fall war.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Kaufvertragsparteien den Inhalt des Kaufvertrags nach Maßgabe der Ebay-Beschreibung durch die Vereinbarung vom 01.12.2006 in einem derart gravierenden Maße abändern wollten. Statt dessen sollten die grundsätzlichen Eckdaten und Rahmenbedingungen des bei eBay geschlossenen Kaufvertrags beibehalten und lediglich modifiziert werden.
quote:hat der Käufer denn überhaupt einen Versandschaden reklamiert? Hat er Fotos geschickt von einem beschädigten Paket, insbesondere von beschädigter Ware?Oder sind wir immer noch im Stadium, dass der Käufer nur behauptet, die Ware wäre beschädigt und er würde sich freuen, wenn man mal EUR 150,00 locker machen würde?
Ich habe ihm mitgeteilt, dass die Ware nicht "verbeult" war als ich sie losgeschickt hatte.
Ich hatte die Steelbooks alle in einem Luftpolsterumschlag gepackt, um Schäden zu vermeiden.
Online Rechtsberatung Internetauktionen
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop
| Antwort schreiben |
So einfach geht das!