>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
Hier liegt natürlich die Gefahr in erster Linie in der PayPal Zahlung. Wenn der Käufer einen Konflikt meldet, wird der komplette Betrag zunächst auf dem Konto eingefroren, beantragt er Käuferschutz, wird PayPal wahrscheinlich von ihm so eine Art Gutachten verlangen, dass die Ware verbeult oder was auch immer ist.
Legt er irgendeinem Händler so etwas wie verbeulte Ware vor, wird für ihn entschieden. War auf dem PayPal Konto nix mehr drauf, ist es nun im Minus, wird PayPal dazu auffordern, das Konto auszugleichen, notfalls per Inkasso.
Ansonsten sieht es m. E. weniger dramatisch aus. Die Beweislast für einen Sachmangel hat zunächst der Käufer, nachdem er die Ware angenommen hat, Grundgedanke aus
§ 363 BGB.
Wenn jetzt auch in der
eBay Auktion kein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart war, eigentlich Standard heute bei Privatverkäufern, es ist ja kaum eine Auktion ohne, hat der Käufer immer noch zu beweisen, dass der Artikel bei Gefahrübergang nicht der Beschreibung entsprach.
Dafür braucht man keine Klauseln, das besagt schon das Gesetz.
Grundsätzlich gilt für die Beschreibung und auch für die Rahmenbedingungen das, was in der eBay Auktion vereinbart war.
Wenn man nur den Preis geändert hat, bleibt das andere bestehen.
Wenn ich mir sicher wäre, dass die Ware in einem einwandfreien Zustand sicher verpackt auf die Reise geschickt wurde, wenn ich dafür noch einen Zeugen hätte, wüsste ich nicht, wie es der Käufer anstellten wollte, mir das Gegenteil zu beweisen, es sei denn, er missbraucht PayPal.
Bisher haben wir es nur mit Behauptungen des Käufers zu tun, weder wurden Beschädigungen nachgewiesen, noch ein Transportschaden reklamiert.
Die Preis(Gefahr) geht mit Einlieferung auf den Käufer über, wurde die Ware trotz angemessener Verpackung auf dem Transport beschädigt, wäre es sein Problem.
Allerdings schwebt immer noch die Sache mit PayPal über einem wie ein Damoklesschwert, vielleicht versucht es aber der Käufer nur und lässt es nicht zu einem Disput kommen, da er ja dann beschädigte Ware vorlegen müsste.
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-- Editiert am 27.07.2010 15:55
-- Editiert am 27.07.2010 15:56
von bogus1 am 27.07.2010 15:52
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