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17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur

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17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur

Guten Tag,

ich hoffe mir kann jmd helfen.

Ich habe letzte Woche 17 Blu Ray Filme auf eBay eingestellt zur versteigerung. Es hatte sich ein Interessent bei mir gemeldet, ob er die Blu Rays nicht außerhalb eBays sofort kaufen kann. Ich habe geschrieben, das wir das gerne machen können, da ich mir die eBay Gebühren dadurch gespart habe (was bei einer großen Summe nicht wenig ist). Er hat per PayPal den Betrag bezahlt und ich habe die Ware verschickt.

Heute kam eine e-Mail des Käufers, dass die Blu Rays Farbabschürfungen hätten und Beulen was aber nicht sein kann, denn es waren nie welche dran. Er möchte die Ware zurück senden und sein Geld wieder.

Nun meine Frage: Ich habe das Geschäft außerhalb eBays gemacht und niemand hat etwas von Rückgaberecht erwähnt. Ich bin auch nur ein privat Verkäufer, was bedeutet ich gebe kein Rückgaberecht. Der verkauf entstand von mir aufgrund Geldprobleme.
Der Käufer hat doch keinerlei Rückgaberecht oder? Ich habe auch keine Rechnung bei gelegt oder sonstiges.


Bitte um Hilfe/Ratschläge. Danke im Voraus für eure Mühe!


Schöne Grüße

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von Matthias-Mw am 27.07.2010 13:23
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
quote:
Ich habe das Geschäft außerhalb eBays gemacht und niemand hat etwas von Rückgaberecht erwähnt.

Das ist schlecht, man sollte bei so etwas immer das Rückgaberecht mit einer wirksamen Formulierung ausschließen.

Hier geht es um einen angeblichen Sachmangel Gem. 434 BGB, den hier der Käufer geltend macht. Dem Käufer stehen hier Rechte wie Nachbesserung oder auch z.B. die Minderung und auch der Rücktritt zu bin ich jedenfalls der Meinung.

Die Frage ist auch nun, ob du beweisen (mit Zeugen, Fotos) kannst, dass die DVDs in Ordnung waren, als du sie verschickt hast.

Ich würd es als Lehrstunde betrachten, immer am besten etwas schriftliches mit wirksamen Klauseln austauschen, stets einen vollen Identitätsnachweis verlagen.

Lass dir von ihm die DVDs zurückschicken und gib anschließend ihm sein Geld wieder, dass spart Zeit und Ärger.

Viel Erfolg.

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
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von jurafrog am 27.07.2010 13:44
Status: Legende (253 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
Guten Tag,

vielen dank für die schnelle Antwort!


Zeugen habe ich dafür, dass die Ware nicht verbeult war oder Macken hatte.

habe jetzt erst einmal eine Mail zugesendet, dass ich unter Auschluss der Rücknahme verkauft habe. Werde antworten sobald ich eine neue Mail habe


Angenommen ich sage, schick die Ware zurück und du kriegst dein Geld wieder. Was ist wenn dort wirklich große Beulen dran sind, die bevor ich sie verschickt habe nicht dran waren?

Schöne Grüße

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-- Editiert am 27.07.2010 13:55


von Matthias-Mw am 27.07.2010 13:54
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
quote:
habe jetzt erst einmal eine Mail zugesendet, dass ich unter Auschluss der Rücknahme verkauft habe. Werde antworten sobald ich eine neue Mail habe

Das wird dir wohl aber nicht viel nutzen, da du da nicht schriftliches mit entsprechenden Klauseln hast. Ein Richter würde dich fragen, wo ihr das vereinbart habt. Wenn du dann sagst, dass ist doch allgemein bekannt, halte ich für sehr problematisch, dass der Richter dir das abnimmt - eher nicht.

"Ohne Beweis gibts bei Gericht nicht den Siegerpreis"

quote:

Angenommen ich sage, schick die Ware zurück und du kriegst dein Geld wieder. Was ist wenn dort wirklich große Beulen dran sind, die bevor ich sie verschickt habe nicht dran waren?

Dann könntest du ggf. eine Wertminderung geltend machen, wenn
du wieder beweisen kannst, dass die Ware im Vorfeld absolut in Ordnung war. Evtl. wird ein Gutachten nötig, ob das "nur" Gebrauchsspuren sind oder jemand mit der Ware wild umgegangen ist. So etwas müsstest du dann einklagen.

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-- Editiert am 27.07.2010 14:01


von jurafrog am 27.07.2010 14:00
Status: Legende (253 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
Guten Tag,

habe gerade eine e-Mail erhalten.

Zitat: Als wenn sie nicht gewusst hätten das die steelbooks beschädigt sind! Dann möchte ich einen Teil von meinem Geld zurück! Ich gebe ihnen bis Donnerstag Zeit einen Teil zurück zu zahlen!!! (mind. 150€)

Ich sehe das ein wenig als Drohung an, das er evtl anwaltlich produktiv wird.


Schöne Grüße

Nachtrag: Für mich sieht es eher nach gezieltem Betrug aus. Bevor wir das Geschäft ausgemacht hatten, wollte er DEUTLICH weniger bezahlen, als er es nun doch getan hat. Meine Vermutung liegt nun darin, Er hat einfach ja gesagt zum Betrag X und unterstellt mir nun absichtlich, das dort Beschädigungen dran sind, damit er es doch zu seinem eigentlich gewollten Preis gekauft hat.

-- Editiert am 27.07.2010 14:17

-- Editiert am 27.07.2010 14:17


von Matthias-Mw am 27.07.2010 14:12
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
über die höhe der Minderung kann man nichts sage, dies muss man nach den Regeln der Minderung berrechnen.

Meine Meinung kennste, ich würde nicht auf eine Klage spekulieren.

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von jurafrog am 27.07.2010 14:30
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
quote:
Für mich sieht es eher nach gezieltem Betrug aus. Bevor wir das Geschäft ausgemacht hatten, wollte er DEUTLICH weniger bezahlen, als er es nun doch getan hat. Meine Vermutung liegt nun darin, Er hat einfach ja gesagt zum Betrag X und unterstellt mir nun absichtlich, das dort Beschädigungen dran sind, damit er es doch zu seinem eigentlich gewollten Preis gekauft hat.

Hast du Beweise hierzu? Halte dich besser erst einmal mit Beschuldigungen zurück, evtl. könnte er dich wegen falscher Verdächtigung anzeigen.

Kannst du deine Behauptung beweisen? Gibt es da was schriftliches oder nur ein Telefongespräch?


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von jurafrog am 27.07.2010 14:32
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
Er hat mir 550,00 Euro bezahlt. Davon möchte er nun 150,00 Euro zurück. Das ist ein großer Einschnitt...

Ich möchte mir jetzt erstmal die Beschädigungen anscheun, habe Bilder angefordert...

Das kann aber ehrlich nicht war sein..

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von Matthias-Mw am 27.07.2010 14:33
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
Ich habe es ihm noch nicht geschrieben, das ich Ihn diesbezüglich verdächtige!!! Wir haben alles per Mail ausgemacht

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von Matthias-Mw am 27.07.2010 14:35
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
Email ist besser als nichts.

Jetzt liegt es an dir, darauf einzugehen oder einen evtl. Rechtstreit zu riskieren.

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von jurafrog am 27.07.2010 14:46
Status: Legende (253 Beiträge)
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>17 Blu Rays (Filme) verkauft, Käufer will Geld zur
Hier liegt natürlich die Gefahr in erster Linie in der PayPal Zahlung. Wenn der Käufer einen Konflikt meldet, wird der komplette Betrag zunächst auf dem Konto eingefroren, beantragt er Käuferschutz, wird PayPal wahrscheinlich von ihm so eine Art Gutachten verlangen, dass die Ware verbeult oder was auch immer ist.

Legt er irgendeinem Händler so etwas wie verbeulte Ware vor, wird für ihn entschieden. War auf dem PayPal Konto nix mehr drauf, ist es nun im Minus, wird PayPal dazu auffordern, das Konto auszugleichen, notfalls per Inkasso.

Ansonsten sieht es m. E. weniger dramatisch aus. Die Beweislast für einen Sachmangel hat zunächst der Käufer, nachdem er die Ware angenommen hat, Grundgedanke aus § 363 BGB.

Wenn jetzt auch in der eBay Auktion kein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart war, eigentlich Standard heute bei Privatverkäufern, es ist ja kaum eine Auktion ohne, hat der Käufer immer noch zu beweisen, dass der Artikel bei Gefahrübergang nicht der Beschreibung entsprach.

Dafür braucht man keine Klauseln, das besagt schon das Gesetz.

Grundsätzlich gilt für die Beschreibung und auch für die Rahmenbedingungen das, was in der eBay Auktion vereinbart war.

Wenn man nur den Preis geändert hat, bleibt das andere bestehen.

Wenn ich mir sicher wäre, dass die Ware in einem einwandfreien Zustand sicher verpackt auf die Reise geschickt wurde, wenn ich dafür noch einen Zeugen hätte, wüsste ich nicht, wie es der Käufer anstellten wollte, mir das Gegenteil zu beweisen, es sei denn, er missbraucht PayPal.

Bisher haben wir es nur mit Behauptungen des Käufers zu tun, weder wurden Beschädigungen nachgewiesen, noch ein Transportschaden reklamiert.

Die Preis(Gefahr) geht mit Einlieferung auf den Käufer über, wurde die Ware trotz angemessener Verpackung auf dem Transport beschädigt, wäre es sein Problem.

Allerdings schwebt immer noch die Sache mit PayPal über einem wie ein Damoklesschwert, vielleicht versucht es aber der Käufer nur und lässt es nicht zu einem Disput kommen, da er ja dann beschädigte Ware vorlegen müsste.

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-- Editiert am 27.07.2010 15:55

-- Editiert am 27.07.2010 15:56


von bogus1 am 27.07.2010 15:52
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