§ 541 Abs.2 BGB

1. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
helmy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 541 Abs.2 BGB

Bei einer Moderniseirung einer Mietwohnung muß ich dem Mieter die Hotelkosten als Aufwendungen bezahlen, während der Modernisierung. Verhält es sich genau so, wenn ich dem Mieter anstatt einer Hotelunterkunft eine leere Mietwohnung zur Verfügung stelle? Kann ich Nutzungsentgelt verlangen, oder kostenlose N utzung? Wer kennt eine diesbezügliche Entscheidung.
Bitte Antwort mit Fundstellennachweis.

mfg
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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-1584
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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