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1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?

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1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?

Hallo,

eine Freundin von mir hat ein Problem: Sie ist um 2 Uhr Nachts in der Fußgängerzone auf dem Weg zum Nachtbus vom Fahrrad gefallen und direkt einem Polizisten vor die Füße. Pusten 0,8 - Blut 1,6 Promille. Nun kam nach 2 Wochen der Anhörungsbogen der Polizei im Rahmen einer Strafanzeige. Sie ist mit 43 noch nie polizeilich in Erscheinung getreten und hat auch nicht den Ansatz eines Alkoholproblems.

Liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit nicht bei 1,6? Lappen für einen Monat weg, 4 Punkte und 250 Euro Geldstrafe dürften ja wohl schon vorprogrammiert sein.

Aber gibt es ab dieser Grenze von 1,6 nicht fast automatisch eine Aufforderung zur MPU? Wäre ein Anwalt nicht das Beste?

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"It´s not about the size of the dog in the fight. It´s the size of the fight in the dog!"


von Johannes 54 am 12.08.2005 09:15
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>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
"Wäre ein Anwalt nicht das Beste?"

Nee, das beste wäre es net mehr besoffen fahrrad zu fahren!!

"und hat auch nicht den Ansatz eines Alkoholproblems."

na 1,6 ist aber schon recht ordentlich...

Gruss,
Tommy





von Tommy21 am 12.08.2005 09:29
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>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
Neue Fragestellung:

Das Beste in Bezug auf die Anzeige und nicht für die Zukunft?

Da der Bluttest ca. eine Stunde nach dem letzten Alkoholkonsum durchgeführt wurde, war der Alkoholwert auf seinem absoluten Höchststand. Getrunken wurden über 5 Stunden verteilt: 4 Radler (0,3l) und 2 Ramazotti (0,02l). Bei einer 50kg schweren Frau scheint das auszureichen.

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von Johannes 54 am 12.08.2005 09:37
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>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
Hat nicht jemand Ahnung von der Fahrradmaterie im Straßenverkehr? Oder hat jemand Erfahrungen, die er mitteilen kann? Das wäre sehr nett.

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von Johannes 54 am 12.08.2005 12:57
Status: Junior (68 Beiträge)
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>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
MPU dürfte fällig sein, wenn sie im Besitz eines Führerscheines ist, der auch weg sein dürfte, obwohl sie Fahrrad gefahren ist.


von Jogibear am 12.08.2005 13:59
Status: Unsterblich (2700 Beiträge)
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>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
Wich wahrscheinlich ist denn hier die Anordnung der MPU? Und Lappen weg bedeutet aber doch nur für 1-3 Monate nehme ich an? Könnte es da noch einen Strafbefehl geben?

Danke im Voraus.

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von Johannes 54 am 12.08.2005 14:08
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>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
Auch beim Autofahren muss man unterscheiden zwischen der Ordnungswidrigkeit <1,1 Promille und der Straftat >1,1 Promille, bei Auffälligkeiten oder Unfall schon >0,3 promille

Bei <1,1 Promille gibt es ein Fahrverbot für 1 Monat und 250€ Bußgeld

Bei >1,1 Promille gibt es einen Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate und eine Geldstrafe.

Bei einem Fahrverbot bekommt man seinen Führerschein automatisch wieder, bei einem Führerscheinentzug nicht. In dem Fall muss man ihn neu beantragen.

Das Fahren mit dem Fahrrad und mehr als 1,6 Promille ist eine Straftat. Es wird dann eine MPU angeordnet und in Abhängigkeit vom Ergebnis der Führerschein entzogen. Sollte der Führerschein aufgrund der MPU entzogen werden, bekommt man ihn nicht so schnell wieder. Vor der Wiedererteilung steht dann das Bestehen der MPU.

Eine Geldstrafe in Höhe von ca. 30 Tagessätzen (1 Nettomonatsgehalt) kommt wohl auch noch hinzu.

Übrigens:
Wer kein Alkoholproblem hat, der ist normalerweise gar nicht in der Lage, mit 1,6 Promille noch Fahrrad zu fahren. Aber vielleicht ist Deine freundin auch deswegen vom Fahrrad gefallen.


von hh am 12.08.2005 14:36
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>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
Danke hh, das hilft mir auf jeden Fall schonmal sehr gut weiter. Ich werde ihr dann wohl doch raten, sich einen Anwalt zu nehmen. Ob der da noch was retten kann, weiß ich nicht. Du?

Es waren beim Pusten übrigens nur 0,8 Promille, daher konnte sie noch einigermaßen gut fahren. Erst eine Stunde später war die BAK mit 1,6 gemessen worden. Evtl. kann man da Widerspruch einlegen, da gab es doch mal eine Gerichtsentscheidung, die zwar gegen den Kläger ausfiel, aber bestätigte, dass grds. unfair ist, die BAK auf dem absoluten Höhepunkt zu messen, also ca. eine Stunde nach dem Genuss des letzten Getränks.

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von Johannes 54 am 12.08.2005 14:56
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>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
@Johannes
Der Bluttest ist noch vorhanden, sollte es BEdenken gegen die Messung geben, eine erneute Messung beantragen und dann sollen die verschiedenen Alkoholarten in ihrer Konzentration nachgewiesen werden. Darüber kann man das Trinkende sehr genau errechnen.
Aber auch die fast 100%-ige Blutalkoholkonzentration im Abnahmezeitpunkt.

Anwalt ist in der Situation schon besser, weil er die Akteneinsicht außerhalb der StA beantragen kann und dann kann man den Lauf des Verfahrens nachvollziehen.
Ansonsten, wie hh schon sprach, es kommt definitiv ein Strafbefehl der StA, da für Radfahrer, anders als bei Autofahrern, die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille angesehen wird. Das wäre dann eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB.
Auch die Tagessatzhöhe dürfte so stimmen, die variiert von Bundesland zu Bundesland.


von realeasy am 12.08.2005 16:01
Status: Legende (310 Beiträge)
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>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
Die 0,8 waren wohl der AAK (Atemalkohokonzentration)und werden in mg/l gemessen, während die 1,6 der BAK waren (Blutalkoholkonzentration).

Der BAK-Wert ist das, was üblicherweise als Promillewert bezeichnet wird und der ist typisch doppelt so hoch, wie der AAK-Wert.

Das kann also völlig in Ordnung sein.

Die Hinzuziehung eines Anwaltes ist sicher hilfreich, auch wenn sich dadurch die Bestrafung nicht umgehen lässt.

-- Editiert von hh am 12.08.2005 16:32:51


von hh am 12.08.2005 16:29
Status: Tao (23492 Beiträge)
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>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
Nur einmal so aus Interesse: Kommt es nicht auf die Konzentration zum Zeitpunkt des Fahrens an? Die könnte doch auf dem Weg zur Polizeiwache noch steigen oder, zumal der Polizist wohl in der Fußgängerzone nicht unbedingt einen Streifenwagen mit sich führt.

Und ansonsten: Wenn es dafür 30 Tagessätze gibt, wieviel bekäme man für das Autofahren unter diesen Umständen? Denn die Strafvorschrift zielt ja darauf ab, für die Allgemeinheit gefährliches Verhalten zu ahnden, die Gefahr die von einem betrunkenen Radfahrer ausgeht ist eindeutig viel geringer als die durch einen Autofahrer, der sein Fahrzeug nicht mehr beherrscht.

-- Editiert von danielB am 15.08.2005 02:25:44


von DanielB am 15.08.2005 02:18
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