>1,6 Promille auf dem Fahrrad - was nun?
Auch beim Autofahren muss man unterscheiden zwischen der Ordnungswidrigkeit <1,1 Promille und der Straftat >1,1 Promille, bei Auffälligkeiten oder Unfall schon >0,3 promille
Bei <1,1 Promille gibt es ein Fahrverbot für 1 Monat und 250€ Bußgeld
Bei >1,1 Promille gibt es einen Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate und eine Geldstrafe.
Bei einem Fahrverbot bekommt man seinen Führerschein automatisch wieder, bei einem Führerscheinentzug nicht. In dem Fall muss man ihn neu beantragen.
Das Fahren mit dem Fahrrad und mehr als 1,6 Promille ist eine Straftat. Es wird dann eine MPU angeordnet und in Abhängigkeit vom Ergebnis der Führerschein entzogen. Sollte der Führerschein aufgrund der MPU entzogen werden, bekommt man ihn nicht so schnell wieder. Vor der Wiedererteilung steht dann das Bestehen der MPU.
Eine Geldstrafe in Höhe von ca. 30 Tagessätzen (1 Nettomonatsgehalt) kommt wohl auch noch hinzu.
Übrigens:
Wer kein Alkoholproblem hat, der ist normalerweise gar nicht in der Lage, mit 1,6 Promille noch Fahrrad zu fahren. Aber vielleicht ist Deine freundin auch deswegen vom Fahrrad gefallen.
von hh am 12.08.2005 14:36
Status: Tao (23492 Beiträge)
Userwertung:
4,0
(von 368 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden