16 Jahre Schüler - 400 Euro Nebenjob
Guten Abend zusamm.
Aus familiären Gründen, die ich nun nicht weiter nennen möchte und als Aufbesserung für meinen Führerschein hab ich (16 Jahre, Schüler) mir gedacht, dass ich mir einen Nebenjob auf 400 Euro Basis suche.
Gesagt getan, im Nachbardorf suchte eine Pension einen Außenanlagenpfleger und die hätten mich auch gern genommen, jedoch hat das Arbeitsamt mir dies verboten, da ich mit 16 Jahren angeblich nur in den Ferien und nur 50 Std/Jahr arbeiten darf
Das kann ich mir eigtl kaum vorstellen, da ja Leute mit 15/16 ihre Ausbildung beginnen und dementsprechend verdienen.
Jedenfalls wollte ich anfragen ob diese Aussage vom Amt (nich das erste mal, dass die sich irren) stimmt, oder ob mir einer von euch noch andere Verdienstmöglichkeiten nennen kann.
Ich bräuchte zurzeit also Geld für nen Führerschein und neue Handballschuhe etc brauche ich auch, da meine Alten eh schon aufm Boden sind. Meine Eltern können mir derzeit kein Geld geben und ich würde also gerne arbeiten -.-.
Hier ist mal der Orignaltext aus der Jobbörse beim Arbeitsamt:
Wir Bieten
Tätigkeit
Geringfügige Beschäftigung / Mini-Job: Zur Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibung. Gartenarbeiter/in (alternativ: Zur Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibung. Grünanlagenpfleger/in); ein offenes von ursprünglich einem gemeldeten Angebot
Stellenbeschreibung
Es wird eine motivierte Kraft mit handwerklichem Geschick für leichte Gartenarbeiten gesucht.
Hauptaufgabe wird die Rabattenpflege sein, gelegentlich muß auch Rasen gemäht werden.
Entsprechende Kenntnisse in der Gartenpflege und ordentliche Arbeitsweise sollte vorhanden sein.
Die Arbeitszeit 1 bis 2x wöchentlich kann in Absprache mit dem Arbeitgeber ganz flexibel gestaltet werden.
Rahmenkonditionen
Arbeitszeiten: Teilzeit - flexibel; 14,9 Wochenstunden; siehe Stellenbescheibung; Vergütungsangebot: 400-Euro-Basis; Unterkunft wird nicht gestellt
Informationen zum Arbeitgeber
Betriebsgröße: weniger als 6
Branche: Pensionen
Gruß,
Esto
-- Editiert von Eschto am 05.09.2007 21:46:30
von Eschto am 05.09.2007 21:44
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>16 Jahre Schüler - 400 Euro Nebenjob
Nun sagt aber das Jugendarbeitsschutzgesetz:
§ 2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
Einfach mal nach dem Gesetz googeln und den §5 lesen.
Ein 16-Jähriger, der sich nicht in Ausbildung befindet, ist m.W. vollschulzeitpflichtig.
-- Editiert von hamburgerin01 am 06.09.2007 10:41:43
von hamburgerin01 am 06.09.2007 10:39
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