150€ für Änderung des Mietvertrages???

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.01.2015 18:08:03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
150€ für Änderung des Mietvertrages???

Hallo Zusammen,
ich wohne in einer 3er WG, wir alle sind Hauptmieter. Nun möchte ich ausziehen, was der Vermieter auch grundlegend billigt. Ein potentieller Nachmieter ist auch schon gefunden, soweit alles paletti. Allerdings stellt die Hausverwaltung die Forderung, dass ich 150 € (in Bar!!) zahlen soll, wenn der Mietvertrag geändert wird, mein Name also gegen den des neuen Nachmieters ersetzt werden soll. Angeblicher Grund: Kosten für Bonitätsprüfung des neuen Mieters und zusätzlicher Arbeitsaufwand. Ich will unbedingt ausziehen,eine neue Wohnung ist schon gefunden, doch verweigert die Hausverwaltung es einen neuen Vertrag aufzusetzen, bevor nicht die 150 € gezahlt wurden. Wie kann ich mich dagegen wehren & trotzdem aus dem Mietvertrag kommen?
Dass das völlig illegal ist ist mir klar, doch fehlt mir eine Rechtsgrundlage und ein Druckmittel. Einen Anwalt kann ich mir als Studentin nicht leisten, der Mieterschutzbund hat auch nicht sonderlich geholfen (war ich auch schon).


-- Editiert stefstef123 am 07.01.2015 17:34

-- Editiert stefstef123 am 07.01.2015 17:37

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Dass das völlig illegal ist ist mir klar, doch fehlt mir eine Rechtsgrundlage und ein Druckmittel.
Was genau ist deiner Ansicht nach illegal - also gegen geltende Gesetze verstoßend?

Ihr habt einen gültigen Vertrag und wollt diesen geändert haben. Der Vermieter verlangt dafür eine Aufwandsentschädigung.. Dass er diese in bar verlangt, macht zwar stutzig, aber ich gehe mal davon aus, dass ihr eine Quittung bekommen werdet und dass der Vermieter das ordentlich versteuert.
Dann ist da nicht illegales:

Ihr macht einen Vorschlag zur Vertragsänderung - der Vermieter nimmt diesen NICHT an, sondern macht einen anderen - den müsst ihr wiederum ja nicht annehmen, wenn ihr nicht wollt.

Dann gibt es noch eure im derzeitigen Vertrag geregelten Möglichkeiten: Alle drei können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen und müssen dafür auch keine Extragebühr zahlen.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Dass das völlig illegal ist ist mir klar, doch fehlt mir eine Rechtsgrundlage und ein Druckmittel.

Rechtsgrundlage ist nun mal "Verträge sind einzuhalten", d.h. der Vermieter kann auf eine Kündigung beider Mieter bestehen, mit Wohnungsabnahme, Mängelkontrolle, Zählerablesungen usw. und braucht keinen einfachen Austausch/Wechsel einer Vertragspartei hinzunehmen.
Daher muss man sich einigen. Einseitig erzwingen kann keiner was, geht nichts !!

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Da ist nix illegal.

Das ist die Bedingung des Vermieters den Vertrag zu ändern - PUNKT



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man möchte außerhalb der gesetzlichen Grundlagen und der vertraglichen Vereinbarungen aus dem Mietvertrag entlassen werden. Das geht über einen Aufhebungsvertrag. Dieser muss nicht kostenlos sein, Vermieter/Verwaltung dürfen sich den Zusatzaufwand entschädigen lassen.



quote:<hr size=1 noshade>Ich will unbedingt ausziehen, <hr size=1 noshade>

Daran bist Du ja nicht gehindert. Ausziehen kann man jederzeit.



quote:<hr size=1 noshade>Wie kann ich mich dagegen wehren & trotzdem aus dem Mietvertrag kommen? <hr size=1 noshade>

Man kündigt innerhalb der gesetzlichen Grundlagen und der vertraglichen Vereinbarungen.



quote:<hr size=1 noshade>Dass das völlig illegal ist ist mir klar, <hr size=1 noshade>

Auf welcher Grundlage fußt diese Meinung?



quote:<hr size=1 noshade>und dass der Vermieter das ordentlich versteuert. <hr size=1 noshade>

Dazu müsste erstmal steuerpflicht bestehen ...
;-)





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

seh ich auch so. Die gesetzlichen Rechte kann man kostenlos wahrnehmen, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.

Wenn ich ein Entgegenkommen darüber hinaus haben möchte nennt sich das in dem Fall Aufhebungsvertrag und der Vermieter kann durchaus was dafür berechnen.

-----------------
"Chylla"

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