15 Minuten Takt Arbeitszeit
Moin,
ich schreibe hier, da in unsere Firma eine neue Stempeluhr eingeführt worden ist (15 Min-Taktung) um die alte zu ersetzen (1-Min-Taktung).
Ich habe auch schon gegoogelt aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden nur das eine einseitige Abrundung zu Lasten des Arbeitsnehmers widrig ist.
Also unser Laden öffnet zur Zeit 7 Uhr und unser Chef möchte, was ich natürlich verstehe, das wir dann voll bereit auf die Kunden warten. (Tor offen, Stapler auf dem Hof usw) was mit einem Zeitfenster von ca. 5-10 Min vor 7 Uhr hinhaut. Nur die neue Stempeluhr rechnet, wenn wir 6:50 stempeln 7 Uhr ab.
Mittags sticht sie minutengenau (1h Mittag)
Abends, das gleiche Problem, wenn wir um 18 Uhr schließen, müssen wir natürlich erst mal die Tore schließen, Stapler zurückstellen, was wiederum um die 5-10 min benötigt und oft wird dann ca. 18:10 gestochen was wiederum auf 18 Uhr gerrundet wird.
Die Frage ist das rechtens? Ich bin mir natürlich bewusst das es sowas wie betriebliches Interesse gibt aber mit dieser letzten Aktion hat die Geschäftsführung in meinen Augen maßlos übertrieben.
Vielen Dank fürs Durchlesen
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von Krakenboi am 03.07.2012 22:56
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>15 Minuten Takt Arbeitszeit
Moin,
die Antwort hast Du ja wohlschon im Netz gefunden.
Hat die Firma einen Betriebsrat ? Der hat bei solchen Angelegenheiten ein Wörtchen mizureden.
Ansonsten müsst Ihr den Mumm aufbringen die Geschäftsführung nach der Rechtsgrundlage für die willkürliche Festlegung zu fragen.
Eine Ausrede "Geht technisch oder organisatorisch nicht anders" zählt nicht.
-- Editiert maestro1000 am 03.07.2012 23:34
von maestro1000 am 03.07.2012 23:32
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>15 Minuten Takt Arbeitszeit
eigentlich bin ich ein Freund pragmatischer Lösungen
bevor man jetzt um 20 min streitet, evtl. vor Gericht müsste,
mit ungewissen Ausgang und Belastung des Arbeitsverhältnisses
ungewiss, weil .....
Die Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit ist eine Tätigkeit, die zur Aufnahme der eigentlichen Arbeit gehört, ohne jedoch zu den Hauptleistungspflicht des AN gegenüber dem AG zu gehören. Die Vorbereitung und Nachbereitung ist eine Dienstleistung iSd §612 BGB, welche nicht von der Vergütungspflicht des AG erfasst wird, da es sich um eine Leistung handelt, für die man regelmäßig keine Vergütung erwarten kann. BAG (AZ 5 AZR 122/99 vom 11.10.2000).
die Richter könnten aber auch anders entscheiden unter Würdigung aller Umstände, die bei euch nun speziell im Einzelfall zusammentreffen, so daß es durchaus auch vergütungspflichtige Arbeitszeit sein könnte
was wäre jetzt, wenn man in der Früh um 06:45h stempelt und Abends erst um 18:15 h ?
bekäme man dann diese halbe Stunde bezahlt und das Problem wäre (ohne Streit) gelöst ?
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von working slave am 04.07.2012 07:06
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>15 Minuten Takt Arbeitszeit
Wobei man vielleicht erwähnen sollte, bei dem Urteil ging es um Waschen und Ankleiden als Vor- und Nachbereitung.
Es gibt ja auch AG, da gehört z.b. das Reinigen des Arbeitsplatzes nicht zur Arbeitszeit und das ist m.E. nicht in Ordnung.
Ich denke daher, das Bereitstellen eines Staplers, Tore öffnen, etc. ist als Arbeitszeit zu werten.
http://lexetius.com/2000,4557
von 1000kleinesachen am 04.07.2012 10:32
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>15 Minuten Takt Arbeitszeit
da habe ich auch mal eine Frage
bei uns läuft es so:
morgens bekommen wir nur 5 minuten vor ladenöffnungszeit bezahlt. aber ich brauche mind. eine halbe std. um geld zu zählen, kassenmails zu lesen, den laden vorzubereiten. ich bin beim bewerbungsgespräch auch auf die bedingungen eingegangen. allerdings, finde ich es nicht in ordnung. die filialleiterin schaut auch ganz grimmig, wenn ich erst eine halbe std. eher da bin, statt 45 min. Gesagt hat sie allerdings noch nichts. sie fährt auch morgens heimlich in die nähe der arbeit, um zu schauen, wann wir da sind. am abend bekommen wir 15 minuten bezahlt nach der schließzeit. es ist ok, aber auch da brauch ich natürlich länger.
es gibt auch einen betriebsrat
was meint ihr. muss ich das so hinnehmen?
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von cocacola123 am 04.07.2012 20:54
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>15 Minuten Takt Arbeitszeit
quote:
In diesem Fall ist das Arbeitsverhältnis ein Arbeitsverhältnis mit festen Arbeitszeiten
Hier hat wohl jemand seine Glaskugel bemüht?
Der Fragensteller hat zu den Arbeitszeiten, die nach seinem Arbeitsvertrag vereinbart sind nämlich gar nichts gesagt. Lediglich von den Ladenöffnungszeiten und der neuen Stempeluhr, die am Beginn des Tage hoch und am ende des Tages runter rechent, wurde gesprochen.
von Eidechse am 06.07.2012 11:23
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