1.5 Jahre nicht in BRD, trotzdem Rundfunkbeiträge zahlen?

4. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
abwesend1314
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
1.5 Jahre nicht in BRD, trotzdem Rundfunkbeiträge zahlen?

Hilfe! ich bräuchte eure Ratschläge,da ich ziemlich ratlos bin.

Also, von 01.2013 bis 06.2016 habe ich Deutschland verlassen und war bis auf wenige Tage in meinem Heimatland (China) geblieben. Die damalige Wohnung in Deutschland wurde von meiner Ex-Ehefrau Ende November 2012 abgemeldet, Anfang Dez. 2012 verliess ich Deutschland, dann kam die Scheidung im Jan. 2013 (wir beiden sind nicht deutsch, deswegen nach chinesischem Gesetz geschieden). Ich blieb folglich in meinem Heimatland. In dem genannten Zeitraum war ich nur ganz kurz nach Deutchland zurückgeflogen, um einige Sachen zu erleidgen.

Seit einiger Zeit forderte der Beitragsservice von mir die Zahlung der Beiträge für diesen Zeitraum auf. Ich erwiderte, ich war in China gewesen, wie kann ich für meine Abwesenheit zahlen? Als Beweise für meine Abwesenheit von der BRD habe ich die Eintragungen in meinem Reisepass geführt, also die chinesische Behörde macht für alle, sobald die in china einreisen oder aus China ausreisen, eine Eintragung auf den Seiten des jeweiligen Reisepasses. Durch die Eintragungen kann man deutlich rauslesen, ob ich mich für den o.g. Zeitraum tatsächlich überwiegend in China aufenthielt.

Aber der Beitragsserivce antwortet: Ich soll einen Nachweis über die vollständige Aufgabe der Wohnung in Deutschland erbringen. Wo soll so ein Nachweis her? Oder wie soll ich dann vorgehen, um Zahlung deiser Beiträge zu umgehen?
Bitte dringend um Rat.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wo soll so ein Nachweis her? Na ganz einfach: Sie haben sich doch hoffentlich ordnungsgemäß aus D abgemeldet UND dem Beitragsservice die Aufgabe der Wohnung mitgeteilt? Dann haben Sie den Nachweis, anderenfalls hingegen nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Stellt sich die Frage, woher der Beitragsservice Ihre Daten hat.

Entweder waren Sie bereits bei der GEZ angemeldet und haben vergessen, dort Ihren Wegzug bzw. Abmeldung Ihrer Rundfunkgeräge mitzuteilen.

Das wäre schlecht, letztlich aber Ihr Fehler. Abmeldung versäumt heißt zahlen.

Oder sie waren vorher nicht bei der GEZ angemeldet. 2013 hat der Beitragsservice ja diesen Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern vorgenommen.

Sofern Sie dann in Deutschland eine Meldeadresse hatten, wurden Sie deshalb angemeldet.

Jetzt gibt es hier nochmal zwei Möglichkeiten:

1. Sie hatten wirklich eine Wohnung in Deutschland, hielten sich aber nicht darin auf. Dann müssen Sie zahlen.

2. Sie hatten keine Wohnung in Deutschland. Dann haben Sie sich beim Einwohnermeldeamt nicht abgemeldet. Wäre aber, so leit es mir tut, aber wiederum Ihr Fehler.

Letzteres meiner Vermutung nach dann sogar noch ein Verstoß gegen das Meldegesetz sein. Dann wird es schwierig, Ihre fehlende Zahlungsverpflichtung nachzuweisen.


-- Editiert von roadrunner-82 am 04.06.2017 16:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
abwesend1314
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

ja, Sie haben Recht. Wie Sie richtig vermutet haben, ich hatte keine Wohnung in Deutschland.Die gemeinsame Wohnung wurde von meiner Ex-Frau abgemeldet. Anschließend war ich nach China geflogen.
Kann ich eine Abmeldung bei dem Einwohnermeldeamt nachholen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Nachholen geht nicht. Aber Sie haben ein berechtightes Interesse zu erfahren,w er in der besagter Wohnung und seit wann gemeldet ist. Nehmen Sie den Brief der GEZ und gehen Sie zum Meldeamt und schildern ihr Problem. Für eine Zahlungsgebühr wird das Amt Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, dass die Wohnung von Ihrer Frau in 2012 abgemeldet wurde. Ggf. wird man auch bescheinigen, dass die besagte Wohnung von anderen personen seit Beispiel Mitte 2013 bewohnt wird. dann haben Sie nur für 6 Monate zu zahlen. Kann der ehmalige Vermieter bescheinigen, dass die Wohnung bereits im februar 2013 abgegeben wurde, dann nur für 2 Monate. Kann Ihre Ex nachweisen, dass sie bis Ende Mietvertrages gezahlt hat oder befreit war - müssen Sie gar nichts zahlen. Also einfach versuchen Meldeamt, Vermieter, die Exfrau zu kontaktieren und um Mithilfe bitten.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ein gut gemeinter Rat an die Herrschaften vom Beitragsservice.
Mit China sollte man sich nicht anlegen.
Der Beitragsservice braucht nur den Falschen erwischen - den Falschen, der die richtigen Kontakte oder an den richtigen Schalthebeln sitzt.

Und schon könnte es bei der Ausreise aus China (z.B. wenn ein Herr Dr. Stefan Wolf dort hinfliegt) Probleme geben.
Hong Kong gehört auch zu China. Und selbst bei einer Zwischenlandung betritt man chinesisches Hoheitsgebiet.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Und schon könnte es bei der Ausreise aus China

Bei der Ausreise? Solange warten die nicht immer ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

.... wo haben Sie denn gewohnt, als Sie "mal kurz" in Deutschland waren? War evtl noch ein Fahrzeug auf Sie angemeldet? 2012 war es doch noch GEZ soweit ich weiß?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ein Bekannter Intendant einer Rundfunkanstalt oder Dr. Wolf fliegen mit ihrer Familie nach Neuseeland.
Irgendwo muss umgestiegen werden - und in Hong Kong oder Shanghai schnappt die Falle zu.

China ist kein Rechtsstaat, d.h. die Behörden mit GEZlern überhaupt nicht erklären, warum sie festgehalten werden und nicht ausreisen dürfen: Routinekontrolle halt - irgendwas findet man schon immer.

Über das deutsche Rechtssystem kann man dem Beitragsservice nicht gefährlich werden - aber, das deutsche Recht gilt nicht weltweit.

Präsident Erdogan hat ja selbst gefordert, Menschen, die der Gülen Bewegung angehören, zu denunziieren. Tja, und plötzlich ist ein Mitarbeiter vom Beitragsservice beim Familienurlaub in der Türkei, dem Vorwurf ausgesetzt, ein Teil der Gülen-Bewegung zu sein.

-- Editiert von vundaal76 am 24.07.2017 19:44

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

???

0x Hilfreiche Antwort

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