>15€ Bußgeld bei Parken entgegen der Fahrtrichtung?
Obwohl hier schon Jahre ins Land gegangen sind, jetzt muß ich dazu aus eigener kürzlicher Erfahrung auch mal was sagen
@ klagdichreich, deinen Beitrag kann man ja noch als etwas zielführend und begündet akzeptieren, wohlgemerkt für normale Pkws. Wie ist das denn bei einem höheren Fzg., wie Lkw oder Bus, ich sehe prinzipiell immer alles aus einer höheren Sitzposition (Kleinbus).
@ tosha, wer ausparkt hat immer jeglichen Verkehr auf der Straße zu beachten, da macht es keinen Unterschied ob man links parkt.
Es passieren wohlweißlich mehr Unfälle aus üblichen Situationen, als aus abnormalen, ist einfach so.
@ Mahnman , wo ist das als verboten deklariert?, und in der Fahrschule habe ich auch einen Haufen Blödsinn vermittelt bekommen, der völlig daneben war.
Gleiches an Llew, Kinder führen i.d.R. und Parken auch keine Fzg. > logisch oder? Also Daumen runter für deinen Beitrag.
Zur Auflösung der Frage: in § 12 Abs. 4 heißt es:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, .... , zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
Aber wie sieht das immer so schön mit Lieferanten-Fzgn. z.B. von der Post/DHL oder im Güternahverkehr aus?
Da gibt es doch schon sehr schöne Gegen-Bsp.!
Und bei mir ist rechts auch eine Frage von wo aus ich das betrachte.
Allen ein schönes Wochenende
meines hat mit die örtl. Stadtverwaltung mit dem Ticket für verbotswidriges Parken auf der linken Fahrbahnseite vermasselt.
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-- Editiert Spartacus5 am 20.01.2012 20:35
von Spartacus5 am 20.01.2012 20:34
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