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14-jährige Niederländerin darf nicht die Welt umsegeln

AFP VOM 30.10.2009 | Nachrichten - International | 1002 Aufrufe
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Weltumseglung

Gericht verlängert amtliche Vormundschaft

Die 14-jährige Niederländerin Laura Dekker muss ihre Pläne für eine Solo-Weltumseglung weiter aufschieben. Ein Gericht in Utrecht verlängerte aus Angst um ihre Sicherheit die amtliche Vormundschaft für das Mädchen bis Mitte kommenden Jahres. Dekker zeigte sich in einer ersten Reaktion "enttäuscht", sie will aber weiter die jüngste Weltumseglerin aller Zeiten werden.

Die Vorsitzende Richterin Mirjam Oostendorp begründete die Entscheidung des Gerichts vor allem mit der Sorge um die Sicherheit des Mädchens. Zwar erscheine die 14-Jährige emotional, intellektuell und physisch durchaus in der Lage für einen solchen Trip. "Aber es gibt ernsthafte Zweifel an ihrer Erfahrung als Soloseglerin und ihren Kenntnissen über das Verhalten im Krankheitsfall." Außerdem habe sie keinerlei Erfahrung im Schlafmanagement. Aus diesen Gründen verlängerte das Gericht die amtliche Vormundschaft bis zum 1. Juli 2010. Dadurch solle Zeit geschaffen werden, "zu prüfen, ob die Reise ausreichend vorbereitet ist und zu überwachen, dass Laura nicht auf unverantwortliche Weise startet".

Das Mädchen und seine Eltern waren vor Gericht nicht anwesend. Eine Sprecherin der Familie erklärte, Laura sei "enttäuscht". Sie wolle aber die acht Monate Zeit nutzen, um sich weiter auf ihre Reise vorzubereiten. "Der Rekord ist immer noch möglich. Sie muss den Trip nur beenden, bevor sie 17 wird", sagte Mariska Woertman. Im August hatte ein 17-jähriger Brite eine Solo-Umseglung der Welt beendet, Mike Perham ist damit der jüngste Mensch, der je allein um die Welt gesegelt ist. Er war 156 Tage auf See und legte 26.000 Seemeilen zurück.

Die auf zwei Jahre angesetzte Fahrt mit einer acht Meter langen Yacht sollte eigentlich im September beginnen. Um den schulischen Anschluss nicht zu verpassen, wollte Laura Fernunterricht per Internet nehmen. Kinderschützer hatten die Justiz eingeschaltet, nachdem ihr Vater Lauras Freistellung vom Schulunterricht beantragt hatte. In einer ersten Entscheidung hatte das Gericht in Utrecht Ende August kurz vor dem geplanten Start der Tour das Mädchen unter amtliche Vormundschaft gestellt. Diese wurde nun verlängert.

30. Oktober 2009 - 13.40 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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