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14 tägiges Widerrufsrecht bei eBay und erweiterter Wertersatz geplant!

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow
27.8.2008 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 4110 Aufrufe
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eBay, Widerrufsrecht, Onlineshops, Textform

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Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Neuordnung des Widerrufs- und des Rückgaberechts vorgelegt (17.06.2008). Es soll als Gesetz und nicht wie bisher als Verordnung gefasst werden. Weiterhin soll die Ungleichbheandlung zwischen eBay und Onlineshops hinsichtlich des Widerrufs und des Wertersatzes aufgehoben werden. Nach dem Entwurf soll eine Widerrufsbelehrung in Textform „unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform“ sowohl für die Anwendung der 14tägigen Frist als auch des Wertersatzanspruchs für die „bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme“ genügen, wenn zuvor auf der Internetseite in flüchtiger Form korrekt informiert wurde. Somit wären Onlineshops und eBay-Händler gleichgestellt. 


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