>14 Tage in Haft
Vermutlich handelt es sich um ein Verfahren nach dem JGG.
Ich nehme an das Ihr Freund zum Zeitpunkt der Tat noch unter 21 Jahre alt war.
Insoweit handelt es sich dann nicht um eine Ersatzhaft (sprich die Haft ersetzt nicht die Strafe) sondern um Beugearrest wenn ich das richtig um Kopf habe.
Gegen den jenigen der gegen Auflagen und Weisungen des (Jugend)Gerichtes verstößt kann ein Dauerarrest von bis zu 4 Wochen angeordnet werden.
Während der Zeit in der JAA hat Ihr Freund nun sicher Gelegenheit die restlichen 27 Stunden abzuleisten und kann nach der Ableistung nach Hause gehen. Allerdings sind Arbeitsstellen in den JAA`s knapp wie Wasser in der Wüste so dass es durchaus sein kann das er die 14 Tage abmachen muss, die Stunden müssen dann aber immernoch erledigt werden.
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
von Rechtsmacher am 20.11.2008 16:49
Status: Philosoph (766 Beiträge)
Userwertung:
3,6
(von 17 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen