14 Tage in Haft

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14 Tage in Haft

Hallo,

folgende Situation: mein Lebensgefährte hat in einem zurückliegenden Verfahren 40 Sozialstunden auferlegt bekommen. Davon hat er bereits 13 abgeleistet, bleibt ein Rest von 27. Aufgrund beruflicher Veränderung sind wir etrem spontan umgezogen. Gestern saß er im Zug von Deutschland zurück in die Schweiz. Und plötzlich klicken die Handschellen und er wird für 14 Tage eingesperrt.
14 Tage für 27 Stunden??? Ist das "normal"?
Kann ich irgendetwas tun?

Danke


von Schnalle am 20.11.2008 12:50
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>14 Tage in Haft
Die Schilderung ist nicht vollständig.

Wurde das ursprüngliche Urteil gegen eine Auflage (!) von 40 Sozialstunden zur Bewährung ausgesetzt?
In dem Fall würde ein Verletzen der Bewährungsauflage dazu führen, daß die ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte Strafe vollzogen werden kann.


von Leibgerichtshof am 20.11.2008 13:17
Status: Unsterblich (2397 Beiträge)
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>14 Tage in Haft
Vermutlich handelt es sich um ein Verfahren nach dem JGG.

Ich nehme an das Ihr Freund zum Zeitpunkt der Tat noch unter 21 Jahre alt war.

Insoweit handelt es sich dann nicht um eine Ersatzhaft (sprich die Haft ersetzt nicht die Strafe) sondern um Beugearrest wenn ich das richtig um Kopf habe.

Gegen den jenigen der gegen Auflagen und Weisungen des (Jugend)Gerichtes verstößt kann ein Dauerarrest von bis zu 4 Wochen angeordnet werden.

Während der Zeit in der JAA hat Ihr Freund nun sicher Gelegenheit die restlichen 27 Stunden abzuleisten und kann nach der Ableistung nach Hause gehen. Allerdings sind Arbeitsstellen in den JAA`s knapp wie Wasser in der Wüste so dass es durchaus sein kann das er die 14 Tage abmachen muss, die Stunden müssen dann aber immernoch erledigt werden.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "


von Rechtsmacher am 20.11.2008 16:49
Status: Philosoph (766 Beiträge)
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>14 Tage in Haft
Ob Sie etwas tun können? Ja! Sie könnten verraten, zu was er genau verurteilt wurde. Ist es wirklich eine Weisung nach dem Jugendstrafrecht? Oder eine Bewährungsauflage? So wie es jetzt ist kann ja nur gemutmaßt werden. Wenn es aber eine jugendgerichtliche Weisung war, ist es genau so, wie Rechtsmacher sagte. Und es können dann nochmal 2 Wochen dazu kommen, wenn er mal wieder spontan was besseres vorhat, als die Weisung zu erfüllen.


von wastl am 20.11.2008 22:33
Status: Tao (5321 Beiträge)
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>14 Tage in Haft
Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich muß gestehen dass ich nicht wirklich ausführlich geschrieben habe.
Aber die Antwort von Rechtsmacher trifft es wohl alles ziemlich genau.
Also dann, nochmals vielen Dank.

Gruß Schnalle


von Schnalle am 21.11.2008 12:45
Status: Frischling (3 Beiträge)
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