14 Jahre darf ein Gerichtsstreit nicht dauern
AFP VOM 11.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1117 Aufrufe Mehr zum Thema:Gerichtsverfahren
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Ein 14 Jahre dauerndes Gerichtsverfahren verstößt gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz und ist daher "verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar". Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem Beschluss zu einem Streit unter Steuerberatern. Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebe sich für Länder und Gerichte die Pflicht, "Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen".
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits mehrfach überlange Strafverfahren gerügt, weil die Dauer der Untersuchungshaft für die Beschuldigten nicht mehr mit der Unschuldsvermutung vereinbar ist. Mit ihrem neuen Leit-Beschluss betonten die Verfassungshüter, dass auch ein Zivilverfahren zu einem Streit zwischen zwei oder mehreren Bürgern nicht ewig dauern darf.
Im Streitfall hatte ein Steuerberater in einem Gemeinschaftsbüro unter der Hand Mandanten auf eigene Rechnung betreut. Als die Partnerin dies bemerkte, kündigte sie den Sozietätsvertrag auf und verlangte ihren Anteil am Wert des Büros: knapp 400.000 Euro. Der Partner zahlte 76.700 Euro, über den Rest streiten beide bis heute vor dem Landgericht Hannover, obwohl die klagende Steuerberaterin noch Schulden aus ihrer Einlage von ursprünglich 215.000 Euro abzahlen muss.
Das Bundesverfassungsgericht räumte ein, dass der Fall kompliziert sei. Auch habe sich die Sache verzögert, weil die Staatsanwaltschaft vorübergehend wichtige Unterlagen beschlagnahmt hatte. Doch auch das Landgericht habe erheblich zu der langen Verfahrensdauer beigetragen und beispielsweise die Wartezeit auf Gutachten nicht zur Klärung anderer wichtiger Beweisfragen genutzt. Das Gericht müsse nun "sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten" nutzen, um das Verfahren möglichst rasch abzuschließen.
11. September 2009 - 12.21 Uhr
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